Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/099

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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der
Gemeindsglieder
der immer steuerbaren
Nichtgemeindsglieder
und vorhin Freien.
kr.
pf. kr. pf.
zu Pford
-
3,22 - 1,44
" Uellershausen
1
0,2 - 1,04385
" Hartershausen
-
2,75 - 1,21
" Hemmen
-
3,4 - 1,512
" Bernshausen
-
3,8483 - 1,44
" Uetzhausen
1
2, - 1,731
" Niederstoll
1
2,8 - 2,9636
" Willofs
-
3,5 - 2,22
Gießen, den 20sten Oktober 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Ausschlag zur Bestreitung der diesjährigen Communalbedürfnisse zu Ober- und Unterflorstadt.

Der Ausschlag, welcher zur Bestreitung der diesjährigen Communalbedürfnisse, einschließlich der successiven Schuldentilgung, für die Gemeinden Ober- und Unterflorstadt bewilligt [GWR 1]worden ist, beträgt auf einen Gulden Ortssteuerkapital:

der
Gemeindsglieder
der immer steuerbar
gewesenen Nichtge-
meindsglieder
der vorhin
Freien
kr.
pf. kr. pf kr pf.
zu Oberflorstadt
5
3|0,9092| -|3,4368
" Unterflorstadt
6
0,3922 4 0,6480 - 3,9613
Gießen, den 27sten Oktober 1819.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.

Haberkorn. Knorr.

vt. Görtz.





Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: bebewilligt