Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/076

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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der Gemeinds-
glieder.
der Nichtgemeinds-
glieder von immer
steuerbaren Objecten.
der vorhin
Freien.

zu Stockheim
" Vonhausen
" Wolf
kr.
1
1
-
pf.
2,4976
1,9107
-
kr.
1
3
1
pf.
3,1759
1,3046
1,1904
kr.
1
3
1
pf.
1,1539
1,3046
0,2742
Gießen den 22ten September 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindefachen daselbst.
Haberkorn. Knorr
vt. Görtz.



Ausschlag der Kommunalbedürfnisse für das Jahr 1819 in den Orten des Großherzoglich Hessischen Gräflich Stollbergischen Amt Ortenberg.

Unterm heutigen ist der diesjährige Ausschlag zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in dem Jahre 1819 für die Ortschaften des standesherrlichen Amts Ortenberg genehmigt worden. Derselbe beträgt auf einen Gulden Ortssteuerkapital:

der Gemeinds-
glieder.
der Nichtgemeinds-
glieder von immer
steuerbaren Objecten.
der vorhin steuer-
freien Objecte.

in
"
"
"
"

der
"
"
"
"

Gemeinde
"
"
"
"

Niederseemen
Mittelseemen
Steinberg
Oberseemen
Hirzenhain
kr.
2
2
5
3
3
pf.
2,3589
0,141
3,948
1,538
1,1
kr.
-
-
-
1
-
pf.
3,8326
2,743
3,729
1,964
1,156
kr.
-
-
-
1
-
pf.
3,6421
2,04
2,925
0,857
1,156
Gießen den 22. Sept. 1819
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.