Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/072

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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Lit. b. hierzu 289,971 fl. Steuerkapital vorhanden sind, so kommen auf 1 fl. Steuerkapital 9785/10000 Pfennig. Reinheim am 16ten September 1819.

Großherzoglich Hessisches Oberamt.
Dietz.



Ausschlag zur Bestreitung der diesjährigen Communal-Ausgaben in der Gemeinde Melbach.

In der Gemeinde Melbach, Patrimonialgerichts Melbach, beträgt der genehmigte Ausschlag zu den Communalbedürfnissen des Jahrs 1819, einschließlich einer successiven Capitalablage, auf den Gulden Ortssteuerkapital:

1.) der Gemeindsglieder 5 kr. 1,0527 pf.
2.) der immer steuerbaren Nichtgemeindsglieder 3 - 2,1430 -
3[GWR 1].) der vorhin Freien - - 1,2503 -
Gießen den 22. Sept. 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindesachen daselbst.
Haberkorn. Knorr.
vt. Görtz.



Dienstbestellungen und Ernennungen etc.

Des Großherzogs Königliche Hoheit haben am 24. des vorigen Monats, den Hofprediger und bisherigen Kirchen und Schulrathsassessor Jakob Leidhecker dahier, zum wirklichen Kirchenrath bei dahiesigem Kirchen- und Schulraths-Colleg zu ernennen - am 1. des laufenden Monats, den bisherigen Obergerichtsschreiber, Christian Brellinqer, zu Mainz, zum ordentlichen Mitgliede bei dem dasigen Kreisgerichte, zu ernennen - den bisherigen ersten Untergerichtsschreiber Siebert, zu Mainz, die bei dem Kreisgerichte daselbst in Erledigung gekommene Ober-Gerichtsschreibersstelle zu verleihen - am 10. desselben, dem im 2ten Bataillon Leibgarde-Regiment gestandenen Second-Lieutenant, Ernst Müller dahier, die erledigte Schultheißenstelle zu Spachbrücken, Amts Reinheim, unter dem Prädikat, als Marsch-Commissär, zu übertragen - den bei der Schreibstube des Geheimen Ministeriums bisher angestellten Accessisten Philipp Guntrum, zum geheimen Protocollisten der Ministerial-Departements des Innern und der Finanzen zu ernennen und zu befördern - den bisher zur Probe angestellt gewesenen Thierarzt Ludwig Wetzel, zu Lampertheim, zu bestellen - am 11. desselben, den bisherigen Amtsverwalter, Christian Weyland, zu Lorsch, zum Justizamtmann des Amtes Lorsch, zu ernennen und zu bestellen - und am 15. desselben, dem zweiten Pfarrer, Karl Konrad Weiß, bisher zu Münzenberg, die erledigte zweite Stadtpfarrei zu Nidda, zu übertragen gnädigst geruhet.
Unterm 16ten vorigen Monats wurde dem bisherigen gehenden Förster, Ludwig Ernst Lupus, zu Darmstadt, die erledigte Revierförstersstelle zu Königsberg, Forsts Gladenbach, übertragen.




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  1. Druckfehler in Textvorlage: 2