Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/044

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1819.djvu
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Die Erhebung der Communalbedürfnisse der Gemeinden des Domanialamts Ortenberg für das Jahr 1819.

Der für das Jahr 1819 zu den Communalbedürfnissen der Gemeinden des Großherzoglichen Amtes Ortenberg genehmigte Ausschlag beträgt auf den Gulden Ortssteuer-Kapital:

der Gemeinde-
glieder.
der Nichtgemeindeglie-
der von immer steuer-
baren Objecten.
der früher Steuer-
freien:
a.) der Gemeinde Bergheim 3 kr. 3,806 pf. 1 kr. 1,4947 pf. 1 kr. 1,1627 pf.
b.) " " Bleichenbach - " 0,14432 " - " 3,9052 " - " 3,2664 "
c.) " " Enzheim 3 " 0,796 " 4 " 2,6885 " 2 " 1,8237 "
d.) " " Gelnhaar 1 " 0,3088 " 2 " 0,1713 " 1 " 3,2168 "
e.) " " Hainchen - " 0,358 " 1 " 2,521 " 1 " 2,521 "
f.) " " Selters 2 " 2,3261 " - " 3,1707 " - " 3,1707 "
g.) " " Wippenbach 2 " 3,88 " 3 " 0,104 " 3 " 0,104 "
Gießen den 18. August 1819.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindssachen daselbst.
Haberkorn. Günther.
vt. Goldman.



Die Erhebung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Ockstadt, Patrimonialgerichts daselbst, für`s Jahr 1819.

Der für das Jahr 1819 zu den Communalbedürfnissen der Gemeinde Ockstadt, Patrimonialgerichts daselbst, genehmigte Ausschlag, beträgt auf einen Gulden Orts-Steuer-Kapital:

a.) der Gemeindsglieder 2 kr. 1,9107 pf.
b.) der Nichtgemeindsglieder von immer steuerbaren Objecten 1 " 3,1314 "
c.) der vorhin Steuerfreien - " 0,3719 "
Gießen den 18ten August 1819.

Großherzoglich Hessische Regierungs-Deputation in Gemeindssachen daselbst.

Haberkorn. Günther.

vt. Goldmann.