Gregorianischer Kalender
Einleitung
Das Erste Konzil von Nizäa bestimmte im Jahre 325, dass das Osterfest immer am ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond nach Frühlings-Anfang (bezogen auf Jerusalem) gefeiert werden sollte. Das astronomische Ereignis des Primar-Äquinoktiums (Frühlings-Tagundnachtgleiche der Nordhalbkugel) fand im Konzilsjahr 325 am 21. März statt, und die Julianische Schalttags-Regelung wurde damals noch nicht als verbesserungsbedürftig erkannt. Der damals gültige Julianische Kalender ging von einem mittleren Sonnenjahr von 365,25 Tagen aus und glich die Differenz (bezogen auf 365 Tage) von annähernd 6 Stunden alle vier Jahre durch die Einfügung eines Schalttags aus. Gegenüber dem von dem tatsächlichen Gang der Himmelsmechanik astronomisch vorgegebenen Sonnenjahr, das 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden dauert (365,24219879 Tage), war das Jahr des Julianischen Kalenders also etwas mehr als 11 Minuten zu lang. Bis ins 16. Jahrhundert, zur Zeit Papst Gregors XIII., hatte sich dieser Fehler bereits so ausgewirkt, dass das Primar-Äquinoktium im Jahr 1582 schon am 11. März stattfand.
Diese Verschiebung des Kalenders war jedoch schon längere Zeit vorher offenkundig geworden. Seit dem 14. Jahrhundert wurden immer wieder Vorschläge für eine Kalendereform unterbreitet - u. a. durch Nikolaus von Kues, Regiomontanus und Nikolaus Kopernikus. Diese waren aber stets abgelehnt worden. Gleichwohl bildeten Kopernikus' Werk "De Revolutionibus Orbium Coelestium" ("Von den Umdrehungen der Himmelskörper") sowie die Prutenischen Tafeln von Erasmus Reinhold die Basis für die schließlich von Papst Gregor XIII. dekretierte Reform.
Um die Frühlings-Tagundnachtgleiche wieder mit dem 21. März in Übereinstimmung zu bringen und Ostern wieder am richtigen Tage feiern zu können, folgte der Papst dem Vorschlag des Mediziners und Hobby-Astronomen Aloisius Lilius und bestimmte, dass im Jahre 1582 zehn Tage übersprungen werden sollten. Daher folgte auf den 4. Oktober gleich der 15. Oktober -- die Abfolge der Wochentage blieb dabei jedoch unverändert. Folgerichtig fand das Primar-Äquinoktium ab dem Folgejahr 1583 wieder exakt am 21. März statt. Damit war die Ausgangslage, wie vom Konzil zu Nicäa 325 festgelegt, wiederhergestellt.
Um ein erneutes Abrücken des 21. März vom Zeitpunkt des Primar-Äquinoktiums für alle Zukunft zu vermeiden, legte der neue Gregorianische Kalender die Dauer des mittleren Sonnenjahrs auf 365,2425 statt wie bisher auf 365,25 Tage fest. Diese Verkürzung erfolgte dadurch, dass -abweichend von der Schaltregel des Julianischen Kalenders- die Jahre keinen Schalttag haben, deren Zahl zwar ohne Rest durch 100, nicht aber durch 400 geteilt werden kann.
Die Schaltregeln
- Jahre, deren Zahlen durch 4 dividiert natürliche Zahlen ergeben, weisen im Februar einen 29. Tag („Schalt-Tag“) auf und umfassen dadurch 366 Tage.
- Innerhalb von 400 Jahren werden hiervon drei Ausnahmen gemacht: Von den Jahren, deren Zahl am Ende zwei Nullen haben („Säkular-Jahre“) sind diejenigen Jahre, deren Zahl dividiert durch 400 keine natürliche Zahl ergibt, keine Schaltjahre. Nach dieser Ausnahme-Regel waren die Jahre 1700, 1800 und 1900 keine Schaltjahre und auch die Jahre 2100, 2200 und 2300 werden nach der gregorianischen Schaltregel keine Schaltjahre sein. Alle anderen Jahre unterliegen der altbewährten (julianischen) Schaltregel zu 1.).
oder:
- Ist die Jahreszahl durch 4 teilbar aber nicht durch 100, dann ist es ein Schaltjahr mit 366 Tagen. Beispiele: 1980, 1972, 1720
- Ist die Jahreszahl durch 100 teilbar, aber nicht durch 400, dann ist das Jahr ein gewöhnliches Gemeinjahr und hat nur 365 Tage, z. B. in den Jahren 1700, 1800 und 1900 oder ferner 2100
- Ist die Jahreszahl durch 400 teilbar, ist das Jahr ein Schaltjahr. Die Jahre 1600 und 2000 waren — in Übereinstimmung mit der Julianischen Schaltregel — Schaltjahre zu 366 Tagen
Einführung des Gregorianischen Kalenders
Nur wenige Länder wie Spanien oder Portugal übernahmen den Gregorianischen Kalender tatsächlich am 4./15. Oktober 1582. Die meisten katholischen Länder Europas folgten in den nächsten Jahren, während die protestantischen Länder den neuen Kalender, weil vom Papst dekretiert, zunächst ablehnten.
In Deutschland
In Deutschland erfolgte die Annahme des neuen Kalenders zunächst nur in den katholischen Gegenden. Dadurch wurden ab 1583 in Regionen mit konfessionell gemischter Bevölkerung bei Verhandlungen zwischen Protestanten und Katholiken zwei verschiedene Kalender nebeneinander benutzt. Im Jahre 1700 fand der so genannte verbesserte Kalender auch in den protestantischen Ländern Eingang. Eine endgültige Festlegung für das ganze Reich erfolgte am 07. Juni 1776 durch den deutschen Kaiser.
Zu den folgenden Terminen wurde regional der gregorianische Kalender in Deutschland eingeführt
Region letzter julianischer/erster gregorianischer Tag Aachen 11.01.1583 Augsburg (Bistum) 24.02.1583 Augsburg (Stadt) 16.10.1583 Baden-Baden (Markgrafschaft) 16.11./27.11.1583 Baden-Durlach (Markgrafschaft) 18.02./01.03.1700 Basel (Bistum) 31.10.1783 Basel (Stadt) 12.01.1701 Bayern (Herzogtum) 16.10.1582 Böhmen 17.01.1584 Breisgau 24.10.1583 Cleve (Herzogtum) 28.11.1583 Eichstädt 16.10.1583 Freiburg 22.01.1584 Freising (Bistum) 16.10.1583 Friesland 12.01.1701 Hannover (Königreich) 18.02./01.03.1700 Hennegau 01.01.1583 Hildesheim (Bistum) 26.03.1631 Jülich-Berg (Herzogtum) 13.11.1583 Köln 14.11.1583 Mainz (Erzbistum) 22.11.1583 Minden 1630 Münster (Bistum) 28.11.1583 Neuburg/Pfalz 24.12.1615 Osnabrück 1624 Paderborn (Bistum) 27.06.1585 Passau Febr. 1583 Preußen (Herzogtum) 02.09.1612 Regensburg 16.10.1583 Schaffhausen 12.01.1701 Schlesien 17.01./23.01.1584 Siebenbürgen 25.12.1590 Straßburg (Bistum) 27.11.1583 Straßburg (Stadt) 16.02./01.03.1682 Trier 15.10.1583 Westfalen (Herzogtum) 12.07.1584 Würzburg (Bistum) 15.11.1583
In anderen europäischen Ländern
Alle katholischen Länder übernahmen 1582 den Gregorianischen Kalender als offizielle Grundlage der Zeitrechnung. Nur England, das im Streit mit der katholischen Kirche lag, hielt am Julianischen Kalender fest. Das gleiche gilt für Russland. England konvertierte erst im Jahr 1752 zum Gregorianischen Kalender und stellte auch den Jahresanfang vom 1. März auf den 1. Januar um. Mittlerweile war die Zeitverschiebung zwischen Julianischem und Gregorianischem Kalender auf etwas mehr als elf Tage angewachsen. Durch diese Anpassung verschwanden elf Tage aus der Zeitrechnung (der 03. September bis 13. September 1752).
Italien*, Spanien, Portugal, kath. Polen 04./15.10.1582 Frankreich, Lothringen 09./20.12.1582 Holland, Brabant, Flandern 21.12.1582/01.01.1583 Bistum Lüttich 10./21.02.1583 österr. Oberelsaß, Breisgau 13./24.10.1583 Steiermark 14./25.12.1583 Österreich, Böhmen 06./17.01.1584 Luzern, Uri, Schwyz, Zug, Freiburg, Solothurn 11./22.01.1584 Ungarn ** 22.01./02.02.1584 Ungarn *** 10. / 21.10.1587 Herzogtum Kurland**** 1617 Kanton Wallis 28.02./11.03.1655 evangel. Deutschland, Dänemark, Norwegen 18.02./01.03.1700 schwedische Provinzen in Deutschland 18.02./01.03.1700 Gelderland, Grafschaft Zutphen 30.06./12.07.1700 Island 16.11./28.11.1700 Utrecht, Overijssel 30.11./12.12.1700 Friesland, Groningen, Zürich, Bern, Basel 31.12.1700/12.01.1701 Genf, Thurgau, Schaffhausen 31.12.1700/12.01.1701 Glarus, Appenzell, St. Gallen (Stadt) 1724 Pisa, Florenz 20.12.1750/01.01.1751 Großbritannien 02./14.09.1752 Schweden 17.02./01.03.1753 Graubünden von 1760 bis 1812 Albanien 1913 Bulgarien 1916 Russland 31.01./14.02.1918 Jugoslawien 14./28.02.1919 Griechenland 15.02./01.03.1923 Griech.-Orthodoxe Kirche 10./24.03.1924 Rumänien 30.09./14.10.1924 Türkei 1927
* mit Ausnahmen ** Einführung im bürgerlichen Leben *** gesetzliche Einführung **** Nachdem Kurland in den Polnischen Teilungen an Russland gekommen war, wurde der Julianische Kalender wieder eingeführt.
Weblinks
- Artikel im Magazin 'Computergenealogie':
→ G Gregorianischer Kalender
- Artikel Gregorianischer Kalender. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
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