Grafschaft Wittgenstein

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Grafschaft Wittgenstein

  • 1174 Erwähnung der Burg „Widechinstein“ bei Laasphe.

Familie von Wittgenstein

Nach ihrer Burg Wittgenstein nannten sich die Grafen von Wittgenstein denen ab 1258 teilweise, ab 1322 insgesamt auch Berleburg gehörte.

Familie von Battenberg

1234/8 erwarb das Erzstift Mainz die Hälfte der Güter der kurz zuvor abgeteilten Linie Battenberg, die es aber 1461/3 an Hessen verlor.

Lehnsherr Erzstift Köln

Die Linie Wittgenstein unterstellte sich 1295 der Lehnshoheit des Erzbischofs von Köln. Nach dem Erlöschen der Hauptlinie im Mannesstamm 1357/8 fiel der größte Teil der Grafschaft mit der Burg Wittgenstein an die Grafen von Sponheim, die sich Grafen von Sayn und seitdem Grafen von Sayn und Wittgenstein nannten.

Lehnsherr Landgrafen von Hessen

Sie mußten ihre Güter den Grafen von Nassau-Dillenburg zu Lehen auftragen und schlossen deshalb 1436 eine Erbverbrüderung mit den Landgrafen von Hessen, denen sie 1439 ihre Güter zu Lehen auftrugen.

"Georg von Seyne Graf zu Wydechinsteyn" nannte sich 1436 auch "Herr zu Homberg".

Reformation

Schon früh wurde die Reformation eingeführt und in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in das reformierte Bekenntnis überführt.

Erbteilung

1603 wurde die zum oberrheinischen Reichskreis und zum wetterauischen Reichsgrafenkollegium zählende Grafschaft in das nördliche Sayn-Wittgenstein-Berleburg und das südliche Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein geteilt.

Reichsfürsten

1792 wurden die Grafen zu Reichsfürsten erhoben.

Landesherren

  • 1806 erfogte die Mediatisierung beide Fürstentümer, sie kamen an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt
    • Fürst Friedrich zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (1766-1837) war durch seinen Hang zu Projekten und Spekulationen in so starke Verschuldung geraten, daß 1810 eine „Großherzoglich Hessische zur Regulierung des Fürstlich Wittgenstein-Wittgensteinischen Schulden-Wesens und zur Administration des Fürstlichen Haus-Vermögens angeordnete Commission" ins Leben gerufen wurde.
  • 1816 kamen beide Fürstentümer an Preußen (Provinz Westfalen) womit ihr Gebiet 1946 an Nordrhein-Westfalen fiel.

Betroffene Familien

Sayn: Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Sayn-Wittgenstein-Sayn.

Archive

Bibliografie

  • Wrede, G., Territorialgeschichte der Grafschaft Wittgenstein, 1927
  • Gensicke, H.. Landesgeschichte des Westerwaldes. 1958
  • Hartnack, W., Das Wittgensteiner Landrecht, 1960
  • Wittgenstein, herausgegeben von Krämer, F., Bd. 1-2, 1965.

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