Graf-Dohna-1845
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- 29.1.1845, Königsberg: Bekanntmachung des Königlichen Oberlandesgerichts
- Nach der Vereinigung der Gräflich Dohanschen Güter Schlobitten mit Prökelwitz, Lauck, Reichertswalde und Schlodien mit Carwinden zu einer Grafschaft Dohna,
- sind den in derselben bestehenden Patrimonial-Gerichten nunmehr folgende resp. Namen beigelegt worden: Gericht der Grafschaft Dohna zu Pröckelwitz (für Prökelwitz),
- Gericht der Graftschaft Dohna zu Reichertswalde (für Reichertswalde) und Gericht der Grafschaft Dohna zu Deutschendorf (für Schobitten, Lauck, Schlodien und Carwinden),
- was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß und Beachtung gebracht wird. [1]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,Nr.7,1845,Verordnung Nr.25 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums