Gesmold
Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Landkreis Osnabrück > Melle > Gesmold
Einleitung
Verwaltungseinbindung
- 1895: Gesmold, Pfarrdorf in Deutschland, Königreich Preussen, Provinz Hannover, Regierungsbezirk Osnabrück, Kreis Melle
- Zuständigkeit/Einrichtungen: Amtsgericht Melle, Postbezirk, Telegrafenamt
- Einwohner: 442
- Quelle: Hic Leones
- 01.07.1972 Kreis- und Gebietsreform: Vereinigung der Gemeinden des Landkreises Melle mit der Stadt Melle.
Haus Gesmold
- Hermann von Amelunxen oo <1540 Anna von dem Bussche, Erbin des Hauses Gesmold, bis 1575 mit kurzer Unterbrechung Drost und zeitweilig Pfandherr des Amtes Grönenberg, 1562 Drost zu Wiedenbrück.
- Hermann, Lutter und Ruprecht v. Amelunxen zu Gesmold, Höxter und Wiedenbrück werden beklagt auf Rückzahlung eines von der Stiefmutter der Beklagten, Anna v. Amelunxen geb. v. Wrede, aufgenommenen Darlehns von 2.142 fl.
- 05.05.1575 Herman von Amelunxen zu Gesmold verspricht, den Henderich Smysynch oder Korff zu Tatenhausen schadlos zu halten wegen der Bürgschaft, die er für ihn gegenüber Engele Bernefuyr, Witwe von Anchkheim, wohnhaft in Osnabrück wegen einer Schuld von 500 Talern übernommen hat. Aussteller siegelt.
- 1580 Gerichtstag in Corvey wegen Entleibung des Robbrecht v. Amelunxen, + zu Gesmold.
- 29.09.1582 (am tage Michaelis) Curdt Schweder von Amelunxen zu Gesmold und seine Frau Maria Schmisingh versprechen, den Heinrich Schmeisingh zu Tatenhausen schadlos zu halten wegen der Bürgschaft, die er für sie gegenüber Anna Ledebur, Witwe des Balthasar Brawe, wegen einer Schuld von 700 Joachimstalern, die jährlich an Michaelis mit 42 Talern zu verzinsen sind, übernommen hat. Die Aussteller unterschreiben, Curdt Schweder von Amelunxen siegelt.
Freiheit zu Gesmold
1561 Vom Osnabrücker Bischof wird Hermann von Amelunxen belehnt "mit den hagen holtzgericht und gerechtigkeit meri et mixti exercitii in der frieheit zu Geesmolde über desselben freyheit Einwohneren und Unterthanen freyen und eigen leuthen, so ferne die friehage zu Geßmolde sich Erstrecken thut".
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