Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/035
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1 | |
Teil 2 | Teil 3 | Teil 4 | |
<<<Vorherige Seite [034] |
Nächste Seite>>> [036] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
dung, kraft deren die Bauern für bloße Colonisten erklärt wurden: sie sollten gezwungen sein, „auf Begehren der Grundherrn die ihnen eingeräumten Aecker wieder abzutreten, selbst wenn sie sie seit undenklichen Zeiten besessen[1]."
Wie anderwärts traten auch in Mecklenburg die Prädicanten sehr bald als kleine lutherische Päpste auf, es gab reichlich geistlichen Zank und Zwietracht. Wie wenig dazu gehörte als Ketzer zu gelten, bitter verfolgt und beziehentlich abgesetzt zu werden, beweist das Beispiel des Erasmus Alberus, der, nachdem er schon sechsmal dieses Schicksal erfahren, es auch noch ein siebentesmal als Superintendent in Neu-Brandenburg erfuhr, wo er 1553 starb; beweist das Beispiel des Peristerus, der als Superintendent in Wismar 1571 bestellt, aber abgesetzt wurde, weil er gegen den in Wahrheit niederträchtigen Gebrauch geschrieben hatte, daß die Communicanten gleich nach dem Genuß des Abendmahls eine Bezahlung dafür auf „Gottes Tisch" legen sollten[2]. Mit welchem Gift und mit welcher Galle der berüchtigte Tilemann Heshusius den Magistrat in Rostock, die ihm „von Gott gesetzte Obrigkeit", übergoß, erweist sich aus seiner Antwort auf den offenen Brief, den der Rath erließ, nachdem er ihn abgesetzt hatte. Heshusius hatte gegen die althergebrachte, vorzüglich bei den Vornehmeren beliebte Sitte geeifert, Hochzeiten an Sonntagen zu veranstalten, weil dadurch fünfhundert, ja mit-