Geschichte der Stadt Northeim/065
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Geschichte der Stadt Northeim | |
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nicht allein die beyde vergedachte Rahts obligationes, sondern nach Ausweisung der alten Verzeichniß ziemlich viel Bürgerliche Verschreibungen fehlen, wie denn auch unter denen vorhandenen unterschiedliche seynt, da man die verunterpfandete Güther noch nicht ausforschen und also daruff von Niemandt etwas fordern kann bleibt also ein Erliges an den jährlichen hiezu zurücke, derowegen itzo zu den Lacken so füt Alters nebst dem Specke gegeben worden, bevorab da auch dieselbe itzo viel tewerer (theurer) als sie damals gewesen seyn mögen nicht gelangen kann, So ist man eben auch an kein Gewisses hierunter verbunden, sondern hat nach Beschaffenheit der Zeiten und der Intraden solches zu disponiren, wie dann ich zum Anfange, dies mal da die victualien zimblich wollfeill jedem Armen ohngefehr ein viertel Pfund Speck und zwey Pfund Brodt gegeben und gleichwol noch etwas Geltt in Vorrath behalten habe, wie solches folgende Rechnung mit mehren ausweiset, zu welchen Vorrath sofern die wollfeile Zeiten langer wehren mit Göttliger Hülfe ein mehreres gesammlet und daraus nach Gelegenheit ein new Capital zu Verbesserung der Spende formiret werden kann. Für alle Dingen ist mit höchstem Fleiss dahin zu sehen, daß diejenige Zinse, so uffkommen können, fleissig