Geschichte der Stadt Northeim/032
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Geschichte der Stadt Northeim | |
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Vor- und Landgerichten zu Brunstein, wobey sie erscheinen müssen, einreichen. Auch selbst bey den peinlichen Halsgerichten zu Brunstein sollen sie und den Holtenser Erben gegenwärtig seyn. Sie haben ihren eigenen Pfandestall im Sultmer Felde auf dem Siechenhofe, und halten einen Wruger oder Feldknecht. Eben so als die Medemer erben müssen auch sie jährlich 16 Mgr. sogenanntes Wachsgeld an die Kirche St. Sixti zu Northeim bezahlen. Für ihre Bemühungen auf das Beste des Sultmer Feldes zu achten, und eine Art einer Feldpolicey zu führen, erhalten sie, so wie die Hägener von den Strafen des Hagengerichts zu Hammenstedt, ebenfalls einen Theil der Landgerichtsstrafen aus dem Sultmer Felde, benutzen einige Länderey und Wiesen, erhalten Besichtigungs-Gebühren, einen sogenannten Trift-Hammel, und einige Naturalien an Accidenzien. Ihre Privilegia und die ihnen im Sultmer Felde zustehenden Pfandgerechtigkeiten sind ihnen mehrere male höhern Orts bestätigt. In einem bey Hochpreißlicher Justitz-Canzley zu Hannover anhängig gewesenen Processe, welcher darüber entstand, daß man dem Amte Brunstein nicht das alleinige Directorium über sie zugestehen wollte, wurden ihre Gegner mittelst eines hohen Erkenntnisses vom 8. November 1720 ab und zur Ruhe verwiesen, und dem Amt Brunstein