Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/296

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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Jäger und Beamten errichteten Hauses angebracht worden, ausgedrückt: "et ne nos InDVCas In tentatIoneM."

Privilgien des Fleckens Hülchrath (privilegia oppidi Hülchrath). Freyheit und Begnädigung, welche der hochwürdigste in Gott und Durchlauchtigster Fürst, Herzog Ferdinand in Bayern, Coadjutor ... Jenen, so in den Flecken von Hülchrath ... zu hawen Vorhabens seind ... gnedigst verliehen.

1. Demnach höchstgedachte Ihre Churf. Dchlcht ehegedachten Flecken mit pforten und Wällen zu umbgeben gemeint, so seyen dieselben in Gnaden willig, die platz und fohlstatt, darauff man bawen wird ... zu schenken, allein daß nachgestalt der angeweißenen größe allsoche fohlstatt ein oder zwey rauchhühner, Eine oder Zwey Denarien in die Kellnerei zu Hülchrath darob sollen gezahlt werden.

2. Zum anderen wolle die Churf. Dchlcht die schloßländerey unter denen, die bawen werden, außtheilen lassen, dergestalte, daß einem jedem Hauß, so 40 Fuß nach der Straßen hoch und breith sey und darnach seine Länge haben wird, sechß morgen landts und also nach der breiden, länge und höhe, mehr und weniger dem einwöhner und dessen Erben angewiesen werden soll; dergestalt, daß darob derselbe Einwöhner und seine Erben jährlichs auff Martini zahlen sollen drey faß Korn, ein faß gerste und drey Busche strohe.

3. Zum dritten sollen denjenigen, so die ersten sich angeben und bawen und, wie obgemelt, die sechß weniger oder mehr morgen landts haben, besitzen und behalten, darüber noch übrige zum Schloß gehörige morgen landts, jedoch anderern gestalt nicht, denn ad tempus und so lang außgetheilt werden, biß ihrer mehr kommen, so bawen wollen, und solle denselben, sobald sie materialia zuführen, gleichs anderen, so allbereiths gebawet haben, sechs weniger oder mehr morgen ... angewießen werden.

4. Es solle zum 4ten auch obgemelte vor Hülchrath gebaweter häußer und gehöchte mit den Ländereien von allen Steuern in ewigkeit befreyet sein und bleiben.

5. Wie imgleichen zum 5ten dieselbe häußer und güter mit officialischen oder anderen archidiaconalischen processen nicht besprochen werden, sondern ... soll solches vor dem Vogt und Gericht des fleckens von Hülchrath geschehen.

6. Wofern auch zum 6ten einigen einwöhnern ...personen weis personali actione solle besprochen werden, soll solches gleichfalls an keinem anderen orth, als binnen dem flecken von Vogt und Scheffen Verrichtet werden ... So sollen zum

7. Vielberührte einwöhner von allen arresten durch das Erzstift befreyet seyn .. Es soll auch zum