Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/199
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Tockem im Herzogthum Luxemburg, Hie zu Neukirchen 60 Jahr gewesener Pastor, Priesterthums 67, seines Alters hundert und drei Jahr. Requiescat in pace!" Von 1706-1714 war Nicolaus Theinertz, Landsmann Stockens, Vicecuratus.
Mathias Pesch, aus Viersen, von 1714-1728, notarius apostolicus, drang auf gründliche Reparatur der Kirche und sorgte eifrig für Paramente; er lag, wie sein Vorgänger, vor dem hohen Altare begraben. Der Grabstein ward beim Abbruch der alten Kirche 1869 leider zerschlagen und zur Fundamentirung verwendet.
Laurentius Siepen war ein Jahr Verwalter.
Adolph Peter Daniel Custodis, von 1729-1761, stammte aus einer angesehenen, gut katholischen Familie aus Stetternich. Bonus pastor, vir plenus pastoralis zeli, sagt Zephenius. Sein Wahlspruch war: "Possum omnia in illo, qui me confortat." Derselbe war eifrigst bemüht, das religiöse Leben zu heben und Zucht und Ordnung aufrecht zu erhalten; er drang auf fleißigen Schulbesuch: "die Armen sollen ihre Kinder in die schule schicken, oder von den armen rhenten nit genießen. Die Eltern sowohl im Kirspel, als auch inwendige sollen bei straff acht pfund wachß ihre Kinder nicht bey Calvinischen schulmeister in die schul schicken, noch auch in hiesiger schuhl dero Bücher gelitten werden" 1744. Er hielt strenge auf die Betheiligung am Religionsunterrichte; "allen Eltern, absönderlich im Kirspel, wird bey straff des Ausbleibens ihrer Kinder, eineß viertel pfundß wachß jedesmahl zu geben, anbefohlen, daß sie ihre Kinder fleißig zur christlichen lehr deß sonntags schicken," ... und hernachen auf den Wiedenhoff zum Pastoren, umb noch aparte examinirt zu werden." Diese Ermahnung an die Eltern wiederholt sich fast jährlich. Custodis überwachte den Empfang der Ostercommunion. "Jeder Hausvater soll die Communionbrieflein von seiner Familie und Hausgenossen einsammeln und dem Pastoren einliefern; der sein brieflein nit einbringt, soll mit ein halb pfund wachß gestrafft werden"; er bestrafte die Unzüchtigen: "wan ein unehlich Kind zur welt gebohren, solle zur straff die Mutter an die Kirch wenigsten zwei pfund, der Vatter drey pfund wachs neben der gebührenden straff geben;" ermunterte die Pfarrgenossen zur Begleitung des Venerabile beim Versehen der Kranken: "die Kirche hat 200 täg ablas verliehen denen, welche mit einer leucht erschienen und das hochwürdige Gut helfen begleiten, welche aber ohne leucht und wiederumb zurück nach der Kirch daß allerheiligste Sacrament begleiten, verdienen 100 täg ablas; solle darum Keinr diese gnadenschätz vernachlässigen. Es scheint, Viele schämen sich wegen der Calviner, das sie im tag mit einer Leuchte kommen; aber der Herr sagt, der sich meiner schämt bey den Menschen, dessen wird sich auch mein himmlischer