Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/168
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gestattet werde, einige neuwerhung In kirchendiensten, Ordnungen und wohlerbrachten Ceremonien anzufangen noch sich derselbigen beizupflichten, daß thun wir uns zu euch also gnädighlich und ohnzweifelich versehen." Datum Poppelsdorff ahm 24. Octobirs 1565. Der Wolgeborenen unser baasen und lieben besonder Innen Elisabethen, geborenen von Henneberg, Gräfin zu Salm=Reiferscheid, Wittiben.[1]
Dieselbe war dem Pastor Merkelbach besonders zugethan. Mit ihrem Vorwissen verpachtet ihm oder seinen Erben, da er nicht mehr wäre, Johann, Graf Salm 1566 die Ländereien, Wiesen und Gerechtigkeiten, zu dem Personat Hemmerden gehörend, auf zwölf Jahre für eine jährliche Pacht von 50 paar Früchten, wegen "seiner Mühe, Arbeit und treuen Diensten, die er meiner lieben Frau Mutter und mir erzeigt hat". Der Graf hatte dem Merkelbach sogar die Befugnis ertheilt, "daß er anders einen in seinen platz stehen lasse, die obberürten gütter in möglichen außschur zu geben". Wahrscheinlich ist in Folge dessen die Stelle an Johann von Jüchen gekommen, den von Recklinghausen in seiner Reformationsgeschichte als Prediger von Hemmerden anführt.[2]
Pastor Merkelbach fuhr fort, die neue Lehre zu verbreiten. Graf Werner Salm schreibt aus Reifferscheidt am 17. December 1572, er möge sich fremder, auswendiger Pfarrkinder enthalten und ihnen die Sacramente nicht administiren, weil die evangelische Lehre nicht mehr geduldet werden solle. Er sagt: "Wir kommen in erfarung, alß daß Jüchen, Geroidt und sonst mehr der orth umbliegenden Pfarrkinder deine Predigten und Lehre anzuhören dir zulauffen, welches deren Pastoren nit leiden, sondern dho du solches nit abschaffen und den fremden, so zu dir kummen, daß ein jeder bei seiner Kirchen verbleiben befellen würdest, sich deß bei ihrer gepürlichen Obrigkeit beklagen würden. Dhem aber vorzukommen ist unser meinungh und ernster befelch, du solltest hierin dermaßen handlen, daß die Pastores über dich nit zu klagen haben und keinem fremden das nachtmail noch ihren Kindern die tauff reichen ... weil kein evangelische lehr länger gestattet und die Kirchen reformirt undt zu ihrem vorigen Standt gebracht werden sollen".[3]
Da die Klagen aber fortdauerten, schrieb Erzbischof Salentin von Köln am 9. März 1574 an den Grafen Werner: "Wir kommen nicht ohne unseres gemütes betrübnuß in die gläubliche erfarung, welcher gestalt zu Bedburdick und Hemmerden zween Sekterische verfurer anstatt dero Pastoren ein zeit hero eingeschlichen und angestalt und seltene und irrige und unheilsame lerh unserer wahren, alten, Christlicher und Katholischer