Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/138

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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1503 haben Luydolf von Gelre und Greta Güter zu Münchrath, welche von Adam von Münchrath, Abt zu Brauweiler, herrührten, vom Kloster in Erbpacht angenommen.

Batholomäus Schoemecher von Caster, Pastor zu Morken, verkauft 1514 Güter, die von seinen Eltern binnen Grevenbroich herrühren, an das dortige Kloster.

Die Herzoge von Jülich blieben dem Kloster Grevenbroich fortwährend wohlgesinnt. 1536 hatte der herzog Johann verordnet, die Conventualen des Klosters Paradies von Düren sollten, weil dasselbe bei feindlichen Ueberfällen die Stadt unsicher machte, nach Grevenbroich in das Kloster ihres Ordens St. Wilhelmi mit ihren Gütern und Renten übersiedeln, oder aber den auf dem Höfchen gelegenen Augustinerhof beziehen. Sie entschlossen sich zu letzterm. Als aber im Burgundischen Kriege auch das neue Kloster eingeäschert wurde, hob Herzog Wilhelm 1570 dasselbe auf und überwies einen Theil der Güter dem Grevenbroicher Kloster, worüber folgende Urkunde:

"Wilhelm, Herzog zu Jülich, thuet am 16. October 1570 kundt, daß das Kloster zu Paradiß vor Düren in vergangenen Burgundischen Unruhen abgebrannt, daher in Abgang gerathen und verkommen, und wir aus allerhand Ursachen bewegt worden, dessen Güter und Renten sammt allem Zubehör unserm Collegio zu Niedecken, nachher zu Jülich, zu Besserung desselben zu appliciren, auch zu wirklicher Vollziehung solcher Application unserm Amtmanne und Schultheiß zu Düren auferlegt und befolen, den Dechanten und Capitel unserer Collegiat=Kirchen zu Jülich in bemeltem Klosters Gütern zu immitiren ... und aber Prior und Convent unseres Klosters zu Grevenbroich bei uns gebetten, die weil berührtes verkommen Kloster ihres Ordens gewesen und ihnen billig auch etwas Ersetzung darauß geschehen solle, daß wir darum genediglich geruhen wollten, sie hierin mit Gnaden zu bedenken und ihnen von solchen renthen etwas zukommen zu lassen: So bekennen wir hiemit, daß wir von solchem Paradiß=Kloster Gülden und Renthen jairlich 20 Malter Roggen gnediglich verordnet haben ... also daß bemelter Dechant und Capitel zu Jülich dem Convent zu Grevenbroich und ihren Nachkommen solche 20 Malter aus obbestimmten Paradiß=Kloster erblich zu erweisen."

1575 am 8. August haben sich darauf Dechant und Capitel zu Jülich mit Prior und Convent zu Grevenbroich verglichen, "daß sie jene 20 Malter Roggen mit Geld, nemlich jedes Malter mit 16 Mark jedes Jairs bezahlen, oder daß uns die jetzige bezalung nicht gefallen würde, daß wir dann sollten die 20 Malter an Früchten bezalen und lieferen ... und damit Prior obgemelter Zahlung jedes Jahr gesichert, so haben wir aus unserm Zehnten zu Alderath verordnet, daß der dortige Pächter die