Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/125

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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Werner Hirren von Gierath 1657-1702, vertauschte die Pfarrstelle mit der Vicarie, welches aber das Capitel von Jülich nicht genehmigte.

Johannes Blankmanns, der Vicar, nennt sich zwar Vicepastor, allein das Capitel ernannte nach dem Tode des Pastors Hirren, 1702, sofort den

Johann Liedtgens, Vicar in Hasselt, der von 1702-1725 das Pfarramt bekleidete. Er starb 76 Jahre alt, und es folgte

Johann Theodor Holz, aus Bontenbroich, bis 1734, er wird pastor vigilantissimus genannt; vordem war er Vicar in Gierath.

Franz Dürsfeld, von Gilverath, starb 1743 im zehnten Jahre seiner Pastoration und liegt vor dem Hochaltare begraben.

Christian Froitzheim, aus der Wevelinghover Mühle, von 1744 bis 1775, resignirte zu Gunsten seines Neffen Mathias Froitzheim und starb 1787 geistes= und alterschwach in "der Weidenbach" zu Köln.

Mathias Froitzheim, geboren in Gubberath, von 1775-1816. Auch er starb zu Köln im Hospitale 1820; er war sehr wohlthätig gegen Kirche und Armen.

Gottfried Offermanns, aus dem Steinfelder Kloster, von 1816 bis 1833. Geboren in Lövenich bei Erkelenz, starb er 1859 auf Schloß Rurich in der Pfarre Cörrenzig.

Adam Johann Lauterborn, aus Jackerath, geboren 1792 seit 1833 Pfarrer in Gierath, resignirte 1858 und starb zu Köln am 21. Juni 1882.

Es folgte Anton Joseph Kolvenbach, aus Euskirchen, geboren 1823, Priester 1849, Caplan an St. Jacob zu Köln und seit 1858 Pfarrer in Gierath; er starb am 13. Juli 1880. Pfarrer Kolvenbach hat sich um den Neubau der Kirche und deren innere Ausschmückung große Verdienste erworben.

Die Pfarre ist seit Julo 1880 vacant.


Vicariestelle.

Eine Vicarie in Gierath findet sich schon im 14. Jahrhundert im liber valoris bei Binterim. Später wird sie beneficium s. Crusis et Catharinae genannt, dessen Collatoren Pastor und Gemeinde waren. Die Einkünfte bestanden in 24 Morgen Land, zwei Malter Roggen jährlicher Erbpacht. Der Beneficiat hatte die Verpflichtung zu einer Wochenmesse.

Auf Antrag des Pfarrers und der Gemeinde bestimmte 1787 der Generalvicar von Horn=Goldschmidt, daß der Vicar verbunden sei, an Sonn= und Festtagen die Frühmesse mit einem kurzen Unterrichte für die Jugend zu halten. Ferner war er zum Schulhalten (ad servandam scholam publicam) verpflichtet, namentlich zum Unterrichten im Lateinischen,