Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/119

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Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett
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und Lind. Letztgenannte Familie stammt aus Sonnen im Berner-Biet. Die hier eingewanderten Stammeltern heißen Simon Lind und Ursula, seine Hausfrau. Lange wurden sie von den Einwohnern die „Simone“ genannt. „Simoni, dem Schweizer, ein Kind begraben,“ heißt es im Kirchenbuch. Von Anfang Schirmverwandte, erwarben sich die Einwanderer mit der Zeit das Bürgerrecht. Meist Calvinischen Glaubens wurden sie bald auch dem lutherischen Gottesdienste hold.

Andere Einwanderer kamen aus dem Herzogtum Württemberg, dem Durlachergebiet, ja sogar aus Bayern und Savoyen.

Den größten Einfluß auf die Hebung des Wohlstandes in unserem Ländchen hatte die neuerrichtete Hofhaltung zu Rheinbischofsheim. Wie wir Kapitel 19 angedeutet, wies Graf Philipp Wolfgang (gestorben 1641) seinem dritten Sohne Johann Reinhard die beiden Aemter Lichtenau und Willstett zur Nutznießung zu. Geboren im Schlosse zu Buchsweiler am 13. Januar 1628, genoß unser Graf eine gute Erziehung, lernte Sprachen und Mathematik. Mit dem Gelde, das ihm sein Erbteil eintrug, machte er zuerst große Reisen nach allen Himmelsgegenden. Nach Beendigung des dreißigjährigen Krieges aber errichtete er in dem Dorfe Rheinbischofsheim am hohen Steg seine Hofhaltung. Wider Verabredung ließ er sich 1652[1] daselbst huldigen und Münzen mit seinem Namen prägen.

Obwohl er Anteil hatte an den Garnisonen zu Hatten und auf Lichtenberg und dahin die bedungenen Abgaben bezahlte, ließ er es sich doch nicht nehmen, in Rheinbischofsheim „ein herrschaftliches Gardekorps“ zu unterhalten. Der jährliche Beitrag der Gemeinde Freistett für „Schabracken und Trommelschlägerröcke des Gardekorps“ betrug 9 Pfund, 17 Schilling, 8 Pfennig. Unser Graf hielt gleich von Anfang an auch Stallmeister, Rittmeister und Korporale. Zu seinem Minister ernannte er den Freireichshochedelgeborenen Herrn Junkherr Philipp Jakob Hüffel, hochgräflichen Geheimerat und Amtmann zu Lichtenau und Willstett, Doktor beider Rechte. Ihm


  1. GenWiki-Red.: berichtigt laut Seite VIII