Geschichte der Gemeinde Wegberg/077

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Geschichte der Gemeinde Wegberg
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worden, und wannehr dat Urdeyl sal außgesprochen werden, sällen noch vier ander Laaten daervor geroepen werden und dat urtheyl helffen spreken.

23. Davaen behort jeder Laat 1 qu. Weins und die Kost frey, dem schryver 2 qu. Weins und die Kost frey, dem Laatherrn ein Hornßgulden und die Kost frey, dem Boden 1 qu. Weins und die Kost frey.

24. Wanner ein Laat in Unrecht gegen seinen Herrn befunden wirdt, sal er denselven mit seine Diener verpflegen und allemal eine alden Schildt to betalen schuldigh sein.

25. Wan aber der Herr schuldig befunden wurde, sal Er bestrafft werden nae Erkenntnus des Laat oder Hauptgerichts.

5. Zehnten.

      Die Pastorat hatte auch schon 1505 in Rickelrath den großen und kleinen zehnten „als Vlaß, Kalver, Vercken, Lamer“, (Flachs, Kälber, Schweine und Lämmer). In dem Rentenverzeichnisse von 1711 (im Pfarrarchiv) ist darüber folgendes in Übersetzung gesagt:

      1511 war dieser Zehnte „a part“ an einige „Naebuyren“ (Nachbarn) verpachtet, das Jahr zu 23 „Kar“ Korns, 1½ „Sester“ Roggen und 1½ Sömmers „Even“ (Erbsen?) mit der Auflage, daß sie den Flachs und Rübsaat-Zehnten auf ihre Kosten dem Pastor auf den „Widdenhof“ sollten liefern. Als sie in der Bezahlung säumig waren, hat der Pastor Arnold Kremer 1575 selbst eingefahren.

      Pastor Petrus Ophoven hat die Zehntmänner in specie Peter Schrammen in der Herrlichkeit Tüschenbroich 1587 und 1588 „als in loco contractus ratione denegatae Solutionis arrestiren laeßen“.

      In der Folge verpachteten die Pastores den Naebuyren den Zehnten insgemein auf 12 Jahr für 137 Thlr. nebst je einem fetten Lamm zu Ostern und zu St. Peter jährlichst zu liefern bei einem „drugen Wynkoop“ zu 10–20 Reichs-Thlr. Wert.