Geschichte der Gemeinde Wegberg/035
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12. Gerichtswesen.
Das niedere Gerichtswesen war in früherer Zeit mit der Gemeinde-Verwaltung verknüpft. Die Aufsicht und die richterliche Gewalt führte der Vogt. Die Scheffen waren nicht nur an der Gemeinde-Verwaltung beteiligt, sondern auch Gehilfen und Beisitzer beim Gericht. Sie stellten öffentliche Urkunden aus und verwahrten dieselben in ihrem Scheffenkump. Wollte z. B. jemand eine Schenkung machen, wollten einige einen Kauf abschließen und darüber eine öffentlich gültige Urkunde ausstellen, so gingen die Parteien in die Versammlung der Scheffen. Die Scheffen faßten die Urkunde ab, bezeugten den Inhalt derselben und hingen an die meist auf Pergament geschriebenen Urkunden ein Wachs- oder Lack-Siegel. Zu größerer Sicherheit wurden die Urkunden doppelt ausgefertigt und eine Ausfertigung im Scheffenkump, auch Scheffenkiste genannt, zur Aufbewahrung hinterlegt. (Gröteken Geschichte Dahlen.)
Solcher Scheffenurkunden finden wir sowohl von den Scheffen des geldrischen Dingstuhls zu Wegberg wie auch von den Scheffen des Jülich'schen Anteils zu Tüschenbroich. Die älteste bekannte Urkunde der Scheffen des Dingstuhls Wegberg (Geldern) stammt vom 28. Mai 1428 und beurkundet den Verkauf einer Erbpacht von 3 Malter Korn von Arndt zu Weil an Paulus zu Dorp, die später im Besitz der Nicolaus Vicarie war. (Urkunde im Pfarrarchiv.)
In der ältesten Zeit hatten die Scheffen von Wegberg-Geldern noch kein eigenes Siegel, weshalb sie entweder ihren Vogt oder die Scheffen der benachbarten Stadt Erkelenz baten, an ihrer Stelle ihr Scheffensiegel an die Urkunde zu hängen. Erst in einer Urkunde von 1630 wird zuerst erwähnt, daß sie ihr eigenes Scheffentums-Siegel angehängt hätten. Dieses selbe Siegel wurde bis zum Ende des 18. Jahrhunderts benutzt und ist heute noch auf dem Rathaus aufbewahrt. Es zeigt in der oberen Hälfte die Figur des Kirchenpatrons St. Petrus, in der unteren Hälfte ein Kreuz mit gleichen Balken, rechts davon ein Brot, ferner die Umschrift: Gelrischer Scheffensegel zu Wegberck.