Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/075

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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Sonne Haus und Herrlichkeit empfangen, mit allen dazu gehörigen Solennitaeten und Verpflichtungen, auch in allermassen als ihrer Edlen löbliche Voreltern und Verwandten jederzeit gethan und hergebracht haben. Dabei haben ihre Edl. L. mit Auflegung der linken Hand auf ihre Seite, mehr zu sondern Urkunde einen silbernen Pfenning unter die Unterthanen insgemein und öffentlich ausgeworfen; folgends aber nach empfangenem Lehen haben die Unterthanen ihrem Edlen Herrn gehuldet, und ihrer Edl. L. treu, hold und gehorsam zu seyn, Argste zu warnen und Beste zu befördern, mit auf-gerichtem Finger zu Gott dem Allmächtigen einhelliglich gelobt und geschworen; wie imgleichen ihre Edl. L. hinwiederum ihnen den Unterthanen in allen rechtmässigen Sachen vorzustehen und sie bei ihren Privilegien zu handhaben eidlich haben angelobt«. Der Notar hat dabei gerade das Wichtigste mit Stillschweigen übergangen, und es einem Jeden überlassen, die Solennitaeten sich nach eigenem Gefallen auszumalen. Und so stelle ich mir den Herrn zu Schoenau vor, wie er in voller Rüstung auf mächtigem Ross gegen die Sonne ansprengt, und dann mit entblösstem Haupte und mit einer eigenthümlichen Schwenkung des Schwertes der Sonne sein Haus aufträgt und es wieder empfängt .[1]

Ich lasse jetzt noch einige Notizen folgen, woraus ersichtlich, auf welchem Fundament die Freiherrlichkeit Schoenau beruht, und wie sie sich im Laufe der Zeit allmählig ausgebildet hat.

Ludolph von Linzenich Sachwalter des Herrn zu Schoenau schreibt am 13. Januar 1604 von Aachen an Wilhelm von dem Bongart Herrn zur Heyden, also: »Ob woll etzliche vermeinen vnd Ew. Edelheit vberreden wollen, als das der Herr zu Schonaw kein Jurisdiction in der Herrligkeit Schonaw haben soltte, so kan doch mit dreyen verschiedenen besiggelten


  1. Nachdem Maximilian Frh. von Meilendorfer sich vom Kaiser hatte belehnen lassen, soll er am 20. Januar 1675 auch noch von der Sonne das Lehen empfangen haben. Wahrscheinlich wird es aber zu dieser unsonnigen Jahreszeit blos bei der Erbhuldigung verblieben sein.