Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/019
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Aber das Eigenthumsrecht dieser Herrschaft fiel der Klosterjungfrau Anna von Schoenrode zu, welche indess schon am 12. Januar 1547 ihre Erbschaft an die Ehegatten Ritter Wilhelm von dem Bongart und Maria Maschereil ihre Verwandten als ein Geschenk übertrug, wobei sie sich den Hof Marborch [1] im Amte Wilhelmstein, und das Haus zu Aachen, genannt das Haus zu der Heyden ,[2] im Fall der Noth dem Convent als Zuflucht zu dienen, auf Lebensdauer vorbehielt. Nachdem nun die Wittwe des Franz von Schoenrode im J. 1563 mit Tod abgegangen war, empfing Ritter Wilhelms Sohn, Werner von dem Bongart zu seinem und seines Bruders Wilhelm Behuf im J. 1564 die erste Belehnung mit der Herrschaft zur Heyden.
Zweiter Abschnitt.
Die Herren zu Herwinandsrode.
A.
Goedert Herr zu Rode Ritter ist der Stammherr des adligen Geschlechtes, das bei Fahne unter dem Namen Mascherei dargestellt ist. Gemäss mitgetheilter Urkunde vom J. 1286 hatte derselbe mit dem Ritter Goedert Herrn zu Spalcbeck Zwistigkeit wegen der Kirchen-Gifft zu Schinnen, die durch Gerart Vogt zu Cöln dahin geschlichtet wurde, dass der Herr zu Rode die erste, und der zu Spalcbeck die zweite Collation haben, dass aber in der Folge beide Herren und ihre Erben gemeinschaftlich dieselben verleihen sollten. Es unterliegt keinem Zweifel, dass die beiden Collatoren ursprünglich vom