Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/004

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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zunächst wohl solche Diener, die für die Tafel ihrer Herren zu sorgen hatten. So wird auch noch der erste Erbhofmeister des Lands von Jülich dapifer genannt. Dann scheint das Wort diejenigen Beamten zu bezeichnen, welche die Renten zur Bestreitung der fürstlichen Tafel und des fürstlichen Haushalts überhaupt herbeizuschaffen hatten. Der Dapifer des Lands von Limburg mag nun wohl die Functionen eines Rentmeisters, Amtmannes und Statthalters in sich vereinigt, und sein Amt also wohl wenig von dem eines Castellanus differirt haben.

Ritter Goedert hat noch eine gewisse Reihe von Jahren gelebt; in dem Bündnisse, das der Herr zu Monjoye und Valckenburg mit dem Erzbischof zu Cöln im J. 1313 geschlossen, kommt er noch als Zeuge vor. Man kennt zwei Söhne von ihm, die so wie er sich den Ehren-Titel Ritter erworben haben: Arnolt genannt von dem Bongart und Jacob von dem Bongart genannt Schevart von Rode.[1] Jener ist nun der erste ungezweifelte Herr zur Heyden.

Ritter Arnolt genannt von dem Bongart hat im J. 1303 seinem Herrn dem Grafen Gerart von Jülich eidlich versprochen, dass weder ihm noch seinen Vasallen von dem Hause zur Heyden aus irgend ein Schaden geschehen solle, und dasselbe zugleich ihm und seinen Erben als ein offenes Haus aufgetragen. — Der Leser darf hier nicht fragen: Wie ist Herr Arnolt an das Haus zur Heyden gekommen? hat er dasselbe von seinem Vater her, oder hat er es durch Heirath oder Kauf erworben, oder hat er sich dasselbe auf seinem Grund und Boden neu gebaut? Auf diese Fragen könnte ich nicht antworten, da ich keine weitere Nachricht über ihn vorgefunden. Derselbe hat etwa drei Kinder hinterlassen: Goedert Herr zur Heyden Ritter, Bove von der Heyden Ritter, und


  1. Ein dritter Sohn ist vielleicht der Ritter Goedert von dem Bongart genannt Schelart, der gemäss Urkunde v. J. 1330 (bei Lacomblet) die Hälfte seines Hofes zur Baien, den er von Johann von Glymbach gekauft hatte, dem Grafen Godfried von Jülich Herrn zu Bergheim für empfangene 100 Mark zu Lehen aufgetragen.