Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen/XIV - Hohenzollerische Lande (1930)/02

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Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen/XIV - Hohenzollerische Lande (1930)
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Gemeindelexikon Hohenzollerische Lande 1930.djvu
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Vorwort.

      Seit dem Erscheinen der letzten Ausgabe des amtlichen preußischen Gemeindelexikons sind mehr als 20 Jahre vergangen, In diesem Zeitraum sind so zahlreiche und einschneidende Veränderungen des Gebietsstandes der einzelnen Gemeindebezirke, Kreise, Regierungsbezirke und Provinzen und - in Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag von Versailles - des ganzen Staates vor sich gegangen, daß eine Neubearbeitung erforderlich wurde.

      Die hiermit der Öffentlichkeit übergebene 5. Ausgabe des amtlichen Gemeindelexikons für den Freistaat Preußen unterscheidet sich nach Inhalt und Aussehen wesentlich von der früheren. Weggefallen sind die Angaben über Muttersprache und Militärpersonen, neu aufgenommen wurde die Zugehörigkeit der einzelnen Gemeinden zu den Bezirken.

  • des Katasteramts.
  • des Oberlandesgerichts,
  • des Landesarbeitsgerichts,
  • des Arbeitsgerichts,
  • des Oberbergamtes,
  • des Gewerbeaufsichtsamts,
  • der Landwirtschaftskammer,
  • der Industrie= und Handelskammer,
  • der Handwerkskammer,
  • des Landesfinanzamts und
  • des Finanzamts.

      Eine jedem Kreis vorangestellte Übersicht enthält, getrennt nach Stadt- und Landgemeinde, - und, wo sie noch vorhanden, auch nach Gutsbezirken - Angaben über fläche, Grundsteuerreinertrag, wohnhäuser, Haushaltungen und Wohnbevölkerung, diese nach Geschlecht und Religionszugehörigkeit aufgegliedert. Auch die Zahl der Bekenntnislosen ist daraus zu ersehen.

      Das Verzeichnis der Wohnplätze weist gegenüber der früheren Ausgabe zahlreiche Veränderungen auf. Eine einheitliche Behandlng dieser politisch unselbständigen Teile von Gemeindeeinheiten ist unter Mitwirkung der zuständigen Landratsämter diesmal besonders angestrebt worden. Namen nicht mehr bestehender Wohnplätze sind fortgelassen, Namen neu entstandener aufgenommen worden. Einwohnerzahlen und Anzahl der Wohngebäude der Wohnplätze sind bei der letzten volkszählung von 1925 nicht erhoben worden.

      Die Anordnung des Stoffes bei gleichzeitiger Vergrößerung des Formats ermöglichte die Unterbringung der einzelnen Angaben auf einer Seite - zweifellos ein Vorteil für jeden Benutzer, besonders wenn für Fortschreibungen die einzelnen Bände mit leeren Blättern durchschossen werden. Um den BEziehern der einzelnen Bände des Gemeindelexikons diese Fortschreibungen zu ermöglichen, ist beabsichtigt, die Auflösung oder Neuentstehung von Gemeinden künfitg von Zeit zu Zeit in der vom Statistischen Landesamt herausgegebenen "Statistischen Korrespondenz" zu veröffentlichen.

      Der vorliegende Band XIV: Hohenzollerische Lande enthält die Ergebnisse der Volkszählung vom 16.6. 1925, bezogen auf den Gebietsstand der einzelnen Verwaltungsbezirke am 1. 12. 1930 Es sind also bei der Bearbeitung sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen kommunalpolitischen Veränderungen berücksichtigt worden.

      Ein Abriß der Gebietsentwickelung der Hohenzollerischen Lande, der heimatgeschichtlicher Betrachtung erwünschte Unterlagen bieten wird, ist dem eigentlichen Gemeindeverzeichnis vorangestellt.

      Berlin , im Dezember 1930.

Der Präsident des Preußischen Statistischen Landesamts.

Dr. Saenger.