Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11/VII

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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11
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dem vorliegenden Beispiele ist nebenbei bemerkt ersichtlich, daß es Ortsgemeinden, beziehungsweise Ortschaften gibt, bei denen kein Ortsbestandteil den Namen der Ortschaft, beziehungsweise der Ortsgemeinde führt, was namentlich in Ostschlesien sehr häufig der Fall ist.

      Ferner sind bei der Ortsgemeinde Polanka (Seite 60) in der Spalte „Ausstattung mit Institutionen“ eingetragenen Zahlen und Zeichen 11, 2) KathPf 14.jpg, Volkssch 14px.jpg III, 2 Hebamme 14px.jpg, Feuerw 14px.jpg, SparDarl 14px.jpg, Postamt 13px.jpg, BahnH 14px.jpg 214 m sind folgendermaßen zu lesen: In der Ortschaft (2) Polanka der gleichnamigen Ortsgemeinde (11) befinden sich folgende Institutionen: eine r. kath. Pfarre mit Pfarrkirche, eine dreiklassige Volksschule, zwei Hebammen, eine Feuerwehr, ein Spar- und Darlehenskassenverei, ein Postamt, eine Eisenbahnhaltestelle, deren Seehöhe über der Adria 214 m beträgt, ein Schloß, die Seehöhe der Pfarrkirche beträgt 241 m. Die auf der korrespondierenden Seite 61 sub linea auf die Bezugsnamen 11, 2) folgende Eintragung ist zu lesen: Die Ortschaft (2) Polanka der gleichnamigen Ortsgemeinde (11) zerfällt in die Ortsbestandteile Niederpolanka, Polanka Dolní, Dorf mit 128 Häusern und 1039 Einwohnern und in Oberpolanka, Polanka Horní, ebenfalls ein Dorf mit 133 Häusern und 1017 Bewohnern.

      Die der letzten Spalte der linken Seite 32 auf die Ortsgemeinde Glemkau (4) des Gerichtebezirkes Hotzenplotz bezügliche Eintragung 4) FilKirch 14px.jpg, Volkssch 14px.jpg I, Versorgungsanstalt, Hebamme 14px.jpg, Feuerw 14px.jpg. Rüllenhäuser: Zoll 14px.jpg Exp., Finanzw 14px.jpg ist folgendermaßen zu lesen: In der Ortschaft Glemkau der gleichnamigen Ortsgemeinde (4) befinden sich folgende Institutionen: ein r. kath. Filialkirche, eine einklassige Volksschule, ein Versorungsanstalt, eine Hebamme und eine Feuerwehr. Der Ortsbestandteil Rüllenhäuser aber ist der Standort einer Zollamtsexpositur und einer Finanzwachabteilung. Die auf der korrespondierenden Seite 33 sub linea auf die Bezugsnummer 4 -) folgende Eintragung ist zu lesen: Die Ortschaft Glemkau der gleichnamigen Ortsgemeinde (4) zerfällt in die Ortsbestandteile Glemkau, Dorf mit 70 Häusern und 438 Einwohnern, Rüllenhäuser, Weiler mit 8 Häusern und 41 Einwohnern und Würben, Meierhof oder Vorwerk mit 1 Hause und 23 Einwohnern.

      Die  topographische Charakteristik der Wohnplätze wurde mit Hilfe der erwähnten koventionellen Zeichen bei den Namen der Ortsgemeinden, sofern sie sich nicht in Ortschaften gliedern, nach dem Namen der Ortschaften, sofern diese nicht in Ortsbestandteile zerfallen, endlich bei allen Ortsbestandteilen angeführt. Während man also nicht bei jedem Ortsgemeinde- beziehungsweise Ortschaftsnamen solche Zeichen findet, fehlen sie bei den Ortsbestandteilen nie. Von der Angabe des topographischen Charakters, die stets mittels eines Zeichens erfolgte, sind die in mehreren Fällen dem Ortsnamen nachgesetzten Worte „Stadt, Vorstadt, Markt, Dorf“ und dergleichen zu unterscheiden, welche als intergrierender Bestandteil zu dem Namen der Ortsgemeinde, der Ortschaft, des Ortsbestandteiles, beziehungsweise der Katastralgemeinde gehören und den Wohnplatz von einem anderen gleichnamigen Wohnplatze derselben Bezirkshauptmannschaft unterscheiden. Als Beispiele mögen dienen einerseits die auf Seite 34 verzeichneten Ortsgemeinden Roßwald Dorf und Roßwald Markt, andererseits die auf Seite 38 sub Nummer 16 verzeichneten Ortschaftsnamen Tropplowitz Dorf und Tropplowitz Stadt. Letzteres Beispiel lehrt zugleich, daß die dem Ortsnamen nachgesetzten Attribute Stadt, Vorstadt, MArkt, Dorf etc. durchaus nicht den topographischen Charakter der Ortschaft zum Ausdruck bringen müssen, da, wie das obige Beispiel zeigt, der Ortschaft Tropplowitz Stadt bloß der Charakter eines Marktes zukommt.

      Der in einzelnen Fällen dem Ortschaftsnamen folgende Zusatz „1. A.“, „2. A.“ bedeutet, daß der zu der betreffenden Ortsgemeinde gehörige Wohnplatz nur ein Teil der betreffenden Ortschaft bildet, während der zwiete Teil bei einer anderen, territorial benachbarten Ortsgemeinde zu finden ist. So zum Beispiel ist auf Seite 24 bei der Ortsgemeinde 8 Schwarzwasser, Ortschaft 1: Altkalkenstein 1. A. (vide 9) zu lesen: Altkalkenstein erster Ortschaftsanteil, siehe Ortsgemeinde Nummer 9, Setzdorf, bei welcher der zweite Ortschaftsanteil desselben Namens (sub 1) zu finden ist.

      Mit Rücksicht auf häufig vorkommende Verwechslung der Ortschaften mit den Katastralgemeinden muß noch bemerkt werden, daß im Gemeindelexikon unter Ortschaften im Sinne des Volkszählungsgesetzes und der der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. März 1899, Z. 20073, ausschließlich „Konskriptionsortschaften“ zu verstehen sind, d. h. solche Wohnplätze, die eine selbständige, in sich abgeschlossene, in die Hausnummernreihe einer benachbarten Ortschaft sich nicht einfügende Häusernummerierung aufweisen. Im Gegensatze zu den Ortschaften umfassen die Ortsbestandteile nur Teile der Hausnummernreihe der Ortschaft.

      Die Stadtbezirke und Stadtteile der Städte mit eigenem Statut wurden teils wegen ihrer Bedeutung, teils zufolge ihrer selbständigen Häusernumerierung zwar in der Spalte der Ortschaften dargestellt, sind aber nicht als Ortschaften anzusehen, weshalb ihre Namen in Kursivschrift gedruckt wurden. Auch solche selbständig numerierte Stadtteile einiger anderer Städte, die mit dem Kern der Stadt einen zusammenhängenden geschlossenen Wohnplatz bilden, wurden in der gleichen Weise dargestellt. So zum Beispiel besteht die Stadt Bennisch (Seite 26) aus einer einzigen Ortschaft Bennisch und zerfällt in zwei Stadtteile: 1. Aue, 2. Bennisch. Die Stadtgemeinde Hotzenplotz (Seite 32) besteht aus zwei Ortschaften: 1. Hotzenplotz, wleche wiederum in drei Stadtteile, Hotzenplotz, Judengemeinde und Tschenberg zerfällt, und 2. Stubendorf.

      Um einen Überblick der Gliederung der Bezirkshauptmannschaften in Gerichts- und Steuerbezirke, Orts- und Katastralgemeinden zu erlangen, wurde nach dem Namen der Bezirkshauptmannschaft auf der linke Siete die Anzahl der zu derselben gehörenden Gerichtsbezirke und Ortsgemeinden, auf der rechten jene der Steuerbezirke und Katastralgemeinden mit entsprechenden Abkürzungen und Zeichen eingetragen. Ebenso ist auch die Anzahl der in jedem Gerichts- und Steuerbezirk vorhandenen Ortsgemeinden, beziehungsweise Katastralgemeinden nach deren Namen eingesetzt. Überdies ist auf der linken Seite durch entsprechende Zeichen angegeben, wie viele Städte und Märkte unter den Ortsgemeinden vorkommen. So ist zum Beispiel zu lesen auf Seite 32 die Notiz nach Bezirkshauptmannschaft Jägerndorf, 4 GB., 64 Ortsg 13px.jpg, 4 Stadt 12px.jpg, 2 Markt 13px.jpg. Die Bezirkshaupmannschaft besteht aus 4 Gerichtsbezirken und zählt 64 Ortsgemeinden, darunter 4 Städte und 2 Märkte, und auf Seite 33 nach Bezirkshaupfmannschaft Jägerndorf, der Vermerk 4 StB., 72 KataG 12px.jpg: Die Bezirkshauptmannschaft Jägerndorf umfaßt 4 Steuerbezirke und 72 Katastralgemeinden.