Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08/VII

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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08
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auf Seite 76 sub 4 eingetragenen Ortgemeinde Brixlegg. Laut Darstellung auf Seite 139 sub 3 bilden 6 Katastralgemeinden die politische Gemeinde Bleggio Superiore und zwar gehört zur Katastralgemeinde Balbido die gleichnamige Ortschaft 1, zu Cavrasto die gleichnamige Ortschaft 4, zu Rango die gleichnamige Ortschaft 10, zu Madice gehören die Ortschaften Gallio 5, Madice 7 und Spiazzo 11, zu Larido die Ortschaften Bivedo 2, Cavajone 3, Larido 6, Marazzone 8 und Marcè 9, während die Katastralgemeinde Bleggio Superiore, die der Ortsgemeinde den Namen gab, unbehaust ist (= o.H.). Auf Seite 87 sub 5 ersieht man, daß die 8 dort verzeichneten Katastralgemeinden die Ortsgemeinde Aßling auf Seite 86 sub 5 bilden und daß jeder einzelnen Katastralgemeinde die gleichnamige Ortschaft der Ortsgemeinde entspricht.

Noch seltener ist das umgekehrte Verhältnis, daß nämlich eine Katastralgemeinde 2 oder 3 Ortsgemeinden in sich faßt. Auf Seite 151 stehen sub 13 nach dem Namen der Katastralgemeinde Mollaro die Zahlen (13,25), das heißt zur Katastralgemeinde Mollaro gehört nicht bloß die gleichnamige Ortsgemeinde 13, sondern noch die Ortsgemeinde Tuenetto 25; auf derselben Seite stehen sub 19 nach Segno die Zahlen (19,23,28), woraus zu entnehmen ist, daß die Katastralgemeinde Segno außer der gleichnamigen Ortsgemeinde 19 noch die Ortsgemeinde Torra 23 und Vion 28 umfaßt. - Auf Seite 117 erfährt man sub 5, daß die Katastralgemeinde Concei die Ortsgemeinden Enguiso 3, Lenzumo 5 und Loeca 6 auf ihrem Territorium vereinigt.

Letzteres Beispiel zeigt nebenbei, daß die Katastralgemeinde mitunter einen Namen führt, der keiner der auf ihrem Gebiete gelegenen Ortsgemeinden oder Ortschaften zukommt. Ein weiteres Beispiel hiefür liefert auf Seite 75, Bezugsnummer 12, der Name der Katastralgemeinde Ebbserberg, welcher die Ortsgemeinde Niederndorferberg entspricht; ferner auf Seite 29 sub 10, wo die die Ortschaft Neustift der gleichnamigen Ortsgemeinde umfassende Katastralgemeinde Neustift I (lies: Neustift erster Teil) heißt, während die zweite, die Ortschaft Riol umspannende Katastralgemeinde die Bezeichnung Neustift II führt. In ähnlicher Weise wird auf Seite 17, 8 diejenige Katastralgemeinde, zu welcher die Ortschaft Giesmann (2) gehört, mit Ritten II bezeichnet, während die die übrigen sechs Ortschaften der Ortsgemeinde Ritten in sich begreifende Katastralgemeinde Ritten I genannt wird, wobei wieder anfällt, daß der Name der Ortsgemeinde Ritten in keiner Ortschaft, ja nicht einmal in einem Ortsbestandteile derselben wiederkehrt.

In Vorarlberg hält die Anzahl der Ortsgemeinden derjenigen der Katastralgemeinden die Wage, indem einerseits auf Seite 17, Steuerbezirk Feldkirch, sub 2 die Katastralgemeinde Altenstadt mit den Ortschaften Altenstadt (1), Giesingen (4) und Levis (5) und die Katastralgemeinde Nofels mit den Ortschaften Bangs (2), Fresch (3) und Nofels (6) die Ortsgemeinde Altenstadt bilden; andererseits auf Seite 6 sub 5 die Katastralgemeinde Lorüns (5,8) neben der gleichnamigen Ortsgemeinde (5) noch die Ortsgemeinde Stallehr (8) umfaßt.

Für eine Ortsgemeinde, die nicht zugleich Katastralgemeinde ist, noch sich aus mehreren Katastralgemeinden zusammensetzt, sondern einer andersnamigen Katastralgemeinde zukatastriert ist, erscheint kein eigenes Areal ausgewiesen, dasselbe ist vielmehr in dem Flächenmaße derjenigen Ortsgemeinde inbegriffen, die den Namen der gemeinsamen Katastralgemeinde trägt und auf welche in der dritten Spalte der linken Seite durch ein vide mit folgender fett gedruckter Bezeichnungsnummer hingewiesen wird; umgekehrt verweist bei einer Ortsgemeinde, deren Areal mit demjenigen einer zweiten oder dritten Ortsgemeinde gemeinsam ist, die Ziffer 1), 2) vor der Arealzahl auf eine Fußnote, welche die Bezugsnummern derjenigen Ortsgemeinde (beziehungsweise Ortsgemeinden) enthält, deren Flächenmaß in dem oben angegebenen inbegriffen ist. So geben auf Seite 150 die eben erwähnten Mittel darüber Auskunft, einerseits daß die Ortsgemeinde Torra 23 und Vion 28 mit der Ortsgemeinde Segno 19 ein gemeinsames Flächenmaß haben, andererseits daß in den 399 ha der Gemeinde Segno, wie die vorstehende Ziffer 2) im Vereine mit der darauf bezüglichen Fußnote andeutet, das Areal der Ortsgemeinde Torra 23 und Vion 28 mitenthalten ist.

Von den auf der linken Seite in der Spalte „Ausstattung mit Institutionen“ stehenden Ziffern beziehen sich die fettgedruckten auf die Nummern der Ortsgemeinden des betreffenden Gerichtsbezirkes, die mit gewöhnlichem Druck gesetzten Ziffern auf die Ortschaften der zugehörigen Gemeinden. So sind zum Beispiel die auf Seite 18 in der Rubrik „Ausstattung mit Institutionen“ eingetragenen Zahlen und Zeichen: 9, 2) XX, XX, XX, XX, XX, XX, XX, XX 252 m, 264 m. folgendermaßen zu lesen: In der Ortschaft Vilpian (2) der Gemeinde Terlan (9) befinden sich an Institutionen eine Kuratie, eine einklassige Volksschule, ein Arzt, eine Feuerwehr, Ein Post- und Telegraphenamt mit Telephonbetrieb, eine Eisenbahnstation 252 m über der Adria, die Seehöhe der Kirche endlich beträgt 264 m.

Zerfällt eine Ortschaft in Ortsbestandteile und sind für letztere Institutionen nachzuweisen, so geschieht dies in der Weise, daß der Name des Ortsbestandteiles vorangestellt wird, worauf durch einen Doppelpunkt getrennt, die Institutionen folgen. So ist auf Seite 106 sub 6 zu lesen: in dem Ortsbestandteile Siror der gleichnamigen Ortschaft und Gemeinde (6) ist eine Pfarrexpositur, eine dreiklassige Volksschule, eine Hebamme, eine Postablage, die Kirche liegt 763 m hoch. In dem Ortsbestandteil S. Martino di Castrozza, 1444 m hoch gelegen, befindet sich ein Priorat, ein temporäres (das heißt nur während der Reisezeit betriebenes) Post- und Telegraphenamt und eine Postablage (für die übrige Zeit des Jahres). Außerdem bestehen im Gebiete der Gemeinde zwei Alpengasthäuser: Rolle in einer Seehöhe von 1984 m mit Postauswechselungsstelle, und Valmesta circa 1100 m hoch gelegen, ferner die Schutzhütte (rifugio) alla Rosetta in 2553 m Seehöhe, endlich die 1868 m hoch gelegene Alpe Juribello mit alpiner Musterwirtschaft.

Wo der Name einer Institution mit dem Namen der Ortschaft (oder des Ortsbestandteils), zu welcher sie gehört, nicht gleichlautet, ist der Name der Institution in Klammern gesetzt. So liegt z. B. der Landeshauptschießstand Innsbruck in der Gemeinde Mühlau (Seite 58, 14), Steueramt und Bezirksgericht Taufers in der Ortschaft Sand der gleichnamigen Gemeinde (Seite 36, 14, 3), die Forst- und Domänenverwaltung Steinberg in der Ortschaft Achenkirchen der Gemeinde Achenthal (Seite 130, Gerichtsbezirk Schwaz 1, 1), das Eichamt Tannheim in der Ortschaft Berg (Seite 110, 28, 1), die Kirche der Kuratie Commezzadura in der Gemeinde Piano, während sich das zugehörige Seelsorgerwidum in der Gemeinde Mastellina befindet (Seite 50, 26 und 8), der Spar- und Darlehenskassenverein Quadra in der Ortschaft Larido der Gemeinde Bleggio Superiore (Seite 138, 3, 6), Postamt Grumes in der Ortschaft Villa di sotto der Gemeinde Grumes (Seite 144, 4, 3), die Eisenbahnstation Bozen-Gries mit ärarischem Post- und Telegraphenamt und Zollamtsexpositur Bozen Bahnhof in der Gemeinde Zwölfmalgreien, Ortsbestandteil Zollstange (Seite 18, 13 vorletzte Zeile), Eisenbahnhaltestelle Zillerthal in der Ortschaft Bradl der Gemeinde Wiesing (Seite 132, 13, 1).