Gemeindelexikon Westfalen 1887/VI

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Gemeindelexikon Westfalen 1887
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und zuldetzt die Gutsbezirke, kreisweise alphabetisch geordnet, die Kreise jeder Provinz selbst aber durchlaufend nummerirt. Innerhalb der Kreise werden die Städte u. s. w. nach dem Anfangsbuchstaben des Stamm- bezw. Vorsetzwortes aufgeführt. Die zu den einzelnen Gemeinden oder gutsbezirken gehörigen Wohnplätze sind -- mit Ausnahme jedoch desjenigen, nach welchem die Gemeindeeinheit benannt ist -- am Fuße der Seiten unter der Nummer der Gemeinde, mit Angabe der Zahl ihrer Wohngebäude und Einwohner, in alphabetischer Ordnung nachgewiesen. Auch unbewohnte Forstbezirke, Moore u. s. w. sind in das alphabetische Verzeichniß der Gemeindeverbände aufgenommen worden. Die topographische Bezeichnung ist nur bei unbewohnten Gutsbezirken und Forstbezirken dem Namen hinzugefügt worden, ebenso dort, wo ihre Angabe zur Unterscheidung gleichnamiger Gemeinden u. s. w. zu dienen hatte.

      Der Inhalt des tabellarischen Theiles bedarf im Einzelnen noch folgender Erläuterungen:

1. Die Flächenangaben beuhen auf den Ergebnissen der Ermittlung der landwirtschaftlichen Bodenbenutzung. Unter Ackerland sind die Gärten, unter Wiesen das Marschland nicht einbegriffen.
2. Jede Gemeindeeinheit, auch die unbewohnte, ist wenigsten ein Wohnplatz gezählt worden.
3. Außer den eigentlichen Wohngebäuden sind die am Zählungstage bewohnt gewesenen, aber nicht gewöhnlich oder hauptsächlich zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, z. B. Theater, Museen, Bahnhöfe, Thürme, Schulen, Magazine u. s. w.., sowie Schiffe, Fläße, Baracken, Hütten, Buden, Zelte, Wagen u. s. w. am Fuße der Seiten anmerkungsweise nachgewiesen.
4. Bei der Gruppirung der Bezeichnungen des Religionsbekenntnisses sind zu den Evangelischen alle Personen gezählt worden, welche sich als evangelisch, unirt, protestantisch, lutherisch (auch alt- und separirt-lutherisch) und reformirt (auch alt-, deutsch-, französich-reformirt) bezeichnet hatten; zu den Katholiken sind die Römischkatholischen und die Angehörigen der griechischkatholischen Kirchen, zu den sonstigen Christen die Herrenhuter (Brüdergemeinde), Anhänger der apostolischen Kirche (Irvingianer), Baptisten, Wiedertäufer, Mennoniten, Presbyterianer, Methodisten, Quäker, Angehörige der freien schottischen Kirche und der englischen Hochkirche, Mormonen, Dissidenten, Unitarier, Mitglieder freier Gemeinden und Christkatholiken gezählt worden.
5. Die Grundsteuer-Reinerträge weichen in einzelnen Fällen von dem Ergebnisse der ursprünglichen Feststellung ab, da sie dort, wo Veränderungen in der Flächenabgrenzung oder Neubildungen von Gemeinden und Gutsbezirken inzwischen stattgefunden hatten, neu berechnet werden mußten.
6. Die Angabe des Amtsbezirkes u. s. w., Standesamtes und Kirchspieles ist auf Grund der neuesten zur amtlichen Kenntniß des Königlichen statistischen Bureaus gelangten Veränderungen festgestellt und danach noch einer besonderen Prüfung durch die Königlichen Landrathsämter unterzogen worden, Wo einzelne Wohnplätze zu anderen Kirchspielorten gehören als die Hauptgemeinde, sind die Namen aller dieser Kirchspielorte aufgeführt und durch Komma von einander