Gemeinde- und Dorfverzeichnis für das Generalgouvernement (1943)/VIII

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Gemeinde- und Dorfverzeichnis für das Generalgouvernement (1943)
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      Nicht selten erscheint in dem systematischen Teil derselbe Name dreimal, einmal unter eiiner arabischen Ziffer mit dme Zusatz „Stadt“ für die Stadt,zum Anderen unter der nächsten arabischen Ziffer ohne Zusatz für die Landgemeinde und Schließlich unter deren Dörfern ohne Bezifferung und Zusatz für das Dorf gleichen Namens. Im alphabetischen Teil dind in solchen Fällen die drei Namen hintereinander aufgeführt, und nur der Name der Stadt trägt den Zusatz „St.“

      Wie schon erwähnt, ist bei Anderung von Namen und Schreibweisen in dem alphabetischen Teil ausser der jetzigen Schreibweise auch die frühere mit dme Hinweis auf dei jetzigen aufgenommen. Auch die bei Bildung der Heeresgutsbezirke aufgelösten früheren Gemeinden und Dörfer, die in dem systematischen Teil in Fussnoten angegeben sind, sind in dem alphabetischen Teil mit dem Hinweis auf die betreffenden Heeresgutsbezirke, und zwar in halbferr Schrift, enthalten.

      Beispiel für die Feststellung der verwaltungspolitischen Zugehörigkeit und Einwohnerzahl eines Dorfes.

       1. Es soll die verwaltungspolitische Zugehörigkeit und die Einwohnerzahl des Dorfes Burgau festgestellt werden. Zunächst ist das Dorf Burgau im „Alphabetischen Verzeichnis der Gemeinden und Dörfer“ aufzusuchen. Dort ist auf Seite 93 das Kennzeichen A VIII 7 angegeben. Im „Systematischen Verzeichnis der Gemeinden und Dörfer“ ist zuerst der betreffenden Distrikt (Galizien), dann in ihm die in Frage kommende Kreishauptmannschaft (Rawa Ruska), weiter in dieser die Landgemeinde (Lubaczów) und schliesslich innerhalb der auf Seite 11 gefundenen Landgemeinde. (Lubaczów) da sn 4. Stelle stehende Dorf (Burgau) aufzusuchen, für das 191 Einwohner nachgewiesen sind.

      In entsprechender Weise können die gewünschten Feststellungen für die Gemeinden und kleineren Verwaltungsbezirke mit Hilfe des alphabetischen und syxtematischen Teils gemacht werden.

       2.Ist der im alphabetischen Teil aufgesuchte Name mit einem Hinweis auf dein Kennzeichen versehen, so handelt es sci um eione Gemeinde, die jetzt einen anderen Namen führt. Durch Nachschlagen in dem systematischen Teil ist der jetzige Name der Gemeinde festzustellen.

       3.Ist der im alphabetischen Teil nachgeschlagene Name halbfett gedruckt und mit einem Hinweis versehen, so handelt es sich um Gemeinden oder Dörfer, die in einen Heeresgutsbezirk aufgegangen sind, Hie ist ebenfalls in der in Ziffer 2 erläuterten Weise zu verfahren.


IV. Fortschreibung des Gemeinde- und Dorfverzeichnisses.

      Das Gemeinde- und Dorfverzeichnis kann an Hand der von Zeit zu Zeit im „Amtlichen Anzeiger für das Generalgouvernement“ erscheinenden Erlasse und Verfügungen auf den neuesten Stand fortgeschrieben werden.

V. Verzeichnis der Abkürzungen

b. folw. = ehem. Vorwerk parc. = Parzelle
Ch = Cholm Pet = Petrikau
Dęb = Dębica Prz = Przemyśl
Dro = Drohobycz przys. = Weiler (Nebendorf)
folw. = Vorwerk Pu = Pulawy
Ga = Galizien Ra = Radom
Jlau = Jaroslau Rei = Reichshof
Ki = Kilce s. = siehe
kol. = Kolonie Si = Siedlce
Kr = Krakau St. = Stadt
Krh = Kreishauptmannschaft Sta = Starachowice
Ldg = Landgemeinde Sth = Stadthauptmannschaft
Lemb = Lemberg Stlau = Stanislau
letu. = Sommerfrische Str = Stryj
LO = Lowitsch Tom M = Tomaschow-Mazowiecki
Lu = Lubin Tow = Tarnow
maj. = Gut Tpol = Tarnopol
NS = Neu-Sandez Tsch = Tschenstochau
Op = Opatow T-wo = Gesellschaft
os. = Siedlung Wa = Warschau
Ost = Ostrow Za = Zamość