Geburtsurkunde
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Eine Geburtsurkunde ist nach dem in Deutschland (Stand 2007) gültigen Personenstandsgesetz eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenbuch erstellt wird. Sie enthält nur den aktuellen Inhalt des Geburtseintrages, gibt nicht den personenstandsrechtlichen Werdegang einer Person wieder (zum Beispiel bei Adoption).
Quelle: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/standesamt/urkunden.html