GOV/Objektkategorien
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siehe auch GOV/Objekttypen
Im GOV werden 5 verschiedene Objektkategorien parallel modelliert:
- physische Objekte (z.B. Dörfer, Städte, Wohnplätze oder Kirchen)
- staatliche Verwaltungsstrukturen (z.B. Gemeinden, Städte, Ortsteile oder Grafschaften)
- kirchliche Strukturen (z.B. Gemeinden, Sprengel oder Landeskirchen)
- Strukturen der Gerichte
- Strukturen der Finanzverwaltung
Diese Seite soll einen Überblick über die genannten Objektkategorien geben und bei der Modellierung etwas Hilfestellung leisten. Die GOV-Objekte lassen sich meistens einer der Kategorien zuordnen. Es existieren jedoch einige Objekte (zB Pfarrei oder Region), die keiner Struktur zugeordnet werden können, jedoch häufig in enger Beziehung zu einer Kategorie stehen.
Objektkategorien
physische Objekte
Physische Objekte können sein:
- Gebäude, wie Burgen, Kirchen(gebäude) oder Schlösser
- Siedlungen oder Städte (hier Stadt (Siedlung) [GOV-Typ 51]).
Den physischen Objekten ist gemeinsam, dass eine geografische Position angegeben werden kann.
Eine Übersicht kann hier abgerufen werden.
staatliche Objekte
Staatliche Objekte beschreiben öffentliche Verwaltungsstrukturen. Dies können sein
- Staaten, Bundesländer, Grafschaften oder Herzogtümer
- Kreise, Bezirke oder Gaue
- Städte (Stadt (Gebietskörperschaft) oder Stadt (Einheitsgemeinde)) oder Gemeinden
Ein moderner Begriff heißt Gebietskörperschaft. Unter diese Kategorie fallen auch historische, weltliche Verwaltungseinheiten. Eine Übersicht befindet sich hier.
kirchliche Objekte
Kirchliche Objekte beschreiben die kirchlichen Verwaltungsstrukturen. Diese können umfassen Kirchengemeinden, Sprengel, Bistum, Hochstift, Kirchenprovinzen oder Landeskirchen.
Übersichten findet man hier oder hier.
Objekte der Gerichtsorganisation
Wer kennt sich aus und kann ergänzen?
Eine Übersicht findet sich hier.
Objekte der Finanzverwaltung
Wer kennt sich aus und kann ergänzen?
Objekte ohne direkte Zuordnung
Objekte ohne direkte Zuordnung beschreiben bestimmte Zusammenhänge, die sich nicht in eine der obigen Kategorien einordnen lassen, jedoch wichtige Informationen beschreiben. Hierzu können zählen:
- die Pfarrei als seelsorgerischer Zuständigkeitsbereich des Pfarrers. Diese kann für mehrere Gemeinden zuständig sei, oder mehrere Pfarreien können eine Gemeinde bilden.
- eine Landschaft (Region) als Landschaftsbezeichnung, wie z.B. Harz, Altmark oder Eifel, die sich über verschiedene staatliche und kirchliche Strukturen erstrecken (können).
Abbildung im GOV
Ein Beispiel
Ein willkürliches Beispiel zur Verdeutlichung:
Bockenheim besteht als Ort seit ca. 780 und erhielt 1822 die Stadtrechte. 1895 wurde es von der Stadt Frankfurt am Main eingemeindet. Bis 1736 gehörte es verwaltungsmäßig zur Grafschaft Hanau-Münzenberg und fiel dann an die Landgrafschaft - dem späteren Kurfürstentum - Hessen-Kassel. Unter anderem befinden sich die St.-Elisabeth-Kirche und die St. Jakobskirche in Bockenheim.[1]
Modellierung im GOV
Grundsätzliches zur Modellierung von Objekten im GOV ist hier nachzulesen. im Rahmen dieses Artikels soll der Fokus auf die möglichst wahrheitsgetreue Modellierung der jeweiligen Kategorien sowie deren Verknüpfung gelegt werden.
Im Folgenden werden die Bezeichner der GOV-Objekte kursiv gesetzt. Die Bezeichnungen
- phy_obj_ für physische Objekte
- verw_obj_ für Objekte der staatlichen Verwaltung
- kir_obj_ für Objekte der kirchlichen Verwaltung
- fin_obj_ für Objekte der Finanzverwaltung
- jur_obj_ für Objekte der Gerichtsorganisation
- so_obj_ für Objekte ohne direkte Zuordnung
wurden gewählt, um die Einordnung der Objekte in die Kategorien zu verdeutlichen. Diese entsprechen nicht den Objekt-IDs, die tatsächlich im GOV angelegt und verwendet werden.
Modellierung der physischen Objekte
Im obigen Beispiel haben wir 4 physische Objekte: Frankfurt am Main, Bockenheim sowie die beiden Kirchen.
Die Modellierung lautet wie folgt:
phy_obj_Frankfurt ist Stadt (Siedlung), heißt Frankfurt am Main, ...;[2]
phy_obj_Bockenheim ist ab 780 bis 1822 Ort, ist ab 1822 bis 1895 Stadt (Siedlung), ist ab 1895 Stadtteil, heißt Bockenheim, ....;
phy_obj_Jakobskirche ist Kirche, hat Konfession ev, ...;
phy_obj_Elisabethkirche ist Kirche, hat Konfession rk, ...;
Modellierung der staatlichen Objekte
Im obigen Beispiel haben wir folgende Verwaltungsobjekte:
verw_obj_Bockenheim ist ab 1822 bis 1895 Stadt (Gebietskörperschaft), heißt Bockenheim, ...;
verw_obj_Frankfurt ist Stadt (Gebietskörperschaft), heißt Frankfurt am Main, ...;
verw_obj_Han_Mün ist bis 1736 Grafschaft, heißt Grafschaft Hanau-Münzenberg, ...;
verw_obj_Hes_Kas ist Grafschaft, heißt bis 1814 Landgrafschaft Hessen-Kassel, ist Kurfürstentum, heißt ab 1814 bis 1866 Kurfürstentum Hessen, ...;
Modellierung der kirchlichen Objekte
Im obigen Beispiel haben wir 2 Objekte der kirchlichen Verwaltung:
kir_obj_Jakob_gem ist Kirchengemeinde, heißt bis 1997 Evangelische St. Jakobs-Gemeinde, heißt ab 1997 Evangelische Gemeinde Bockenheim, hat Konfession ev, ....;
kir_obj_Elisabeth_gem ist Kirchengemeinde, heißt katholische Kirchengemeinde St. Elisabeth, hat Konfession rk, ....;
Modellierung der Gerichtsorganisation
Wer kennt sich aus und kann ergänzen?
Modellierung der Finanzverwaltung
Wer kennt sich aus und kann ergänzen?
Modellierung von Objekten ohne andere Zuordnung
Sonderobjekte werden teilweise nur gebildet, sofern es sinnvoll erscheint. Zum Beispiel gehören Orte in der Regel zu Pfarreien, jedoch nicht jeder Ort läßt sich einer Region/Landschaft zuordnen.
Pfarrei
Zumindest in der evangelischen Kirche wird unterschieden zwischen der (rechtlichen) Organisation in Kichengemeinden und dem seelsorgerischen Zuständigkeitsbereich des Pfarrers, der Pfarrei. Diese kann für mehrere Gemeinden zuständig sei, oder mehrere Pfarreien können eine Kirchengemeinde bilden.
so_obj_Jakob_Pfarrgem ist Pfarrei, heißt Pfarrgemeinde St. Jakob hat Konfession ev
Modellierung von Beziehungen innerhalb einer Objektkategorie
Die staatlichen und kirchlichen Strukturen sind hierarchisch organisiert.
So gehören bei staatlichen Verwaltungen - zum Beispiel Hessen - Stadtteile zu Städten, Städte zu Landkreisen oder direkt zu Regierungsbezirken; Landkreise und kreisfreie Städte gehören zu Regierungsbezirken und diese zu Ländern. Zum Beispiel:
verw_obj_Frankfurt gehört ab 1816 bis 1866 zu verw_obj_Deutscher_Bund, gehört ab 1866 bis 1945 zu verw_obj_Hessen_Nassau, gehört ab 1945 zu verw_obj_Regierungsbezirk_Darmstadt, ...;
verw_obj_Hes_Kas gehört zu verw_obj_Deutscher_Bund, ...;
Bei kirchlichen Verwaltungen - zum Beispiel Bistum Limburg - gehören Gemeinden zu Pastoralen Räumen, Pastorale Räume zu Dekanaten, diese zu Bezirken und mehrere Bezirke bilden dann das Bistum. Zum Beispiel:
kir_obj_Elisabeth_gem gehört zu kir_obj_Pastoraler_Raum_Bockenheim, ....;
Bzw. bei der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau:
kir_obj_Jakob_gem gehört zu kir_obj_Dekanat_Frankfurt_am_Main_Süd, ....;
Die genaue Ausgestaltung kann sich je nach Land oder Kirche unterscheiden. Hier ist die jeweilige Verfassung oder Grundordnung zu beachten.
Ebenfalls sind Änderungen in der Verwaltungsstruktur im Zeitablauf zu beachten. Als Beispiel der jüngeren Vergangenheit sind zum Beispiel die Zeiten zwischen 1930-1950 bzw die Änderungen beim innerdeutschen Zusammenschluß 1990 zu erwähnen.
Bei physischen Objekten können Gebäude - zum Beispiel Kirchen - in Siedlungen - zum Beispiel Orten - stehen, welche ebenfalls physische Objekte sind. In der Regel werden physische Objekte jedoch Objekten der staatlichen oder kirchlichen Verwaltung zugeordnet.
phy_obj_Jakobskirche steht in phy_obj_Bockenheim, ...;
phy_obj_Elisabethkirche steht in phy_obj_Bockenheim, ...;
Da Objekte ohne direkte Zuordnung keine hierarchischen Beziehungen bilden und isoliert stehen, können sie in diesem Sinn keine Beziehungen untereinander bilden (s. weiter unten).
Modellierung von Beziehungen zwischen Objektkategorien
Menschen leben in physischen Siedlungen, Archive orientieren sich jedoch meistens an den Verwaltungsstrukturen. So können Unterlagen zu Nachbarn durch unterschiedliche Konfessionszugehörigkeit in verschiedenen Kirchenarchiven lagern (zB gehörte das katholische Eichsfeld zum Bistum Mainz). Durch Eingemeindungen, Kreisneuordnungen oder Grenzverschiebungen können Unterlagen weite Wege zurücklegen (so liegen - gemäß Auskunft Stadtarchiv Mainz - einige Unterlagen von Mainz vor 1806 im Hauptstaatsarchiv Würzburg, wo sie vor Napoleon in Sicherheit gebracht wurden).
Um mögliche Verbindungen aufzeigen bzw. mögliche Unterlagen oder Wanderungsbewegungen nachverfolgen zu können, ist eine besondere Sorgfalt bei der Darstellung von Beziehungen zwischen zwei Objektkategorien notwendig.
Aufgrund der Komplexität möglicher Varianten können im folgenden allerdings nur einige Beispiele gegeben werden. Für Fragen steht die Mailingliste jederzeit mit Rat zur Verfügung.
Beziehungen zwischen physischen und staatlichen Objekten
In der Regel werden diese Beziehungen zwischen Siedlungen und Gebietskörperschaften definiert. Zum Beispiel:
phy_obj_Frankfurt gehört zu verw_obj_Frankfurt, ...;
phy_obj_Bockenheim gehört ab 1895 zu verw_obj_Frankfurt, ....;
In speziellen Fällen können auch Gebäude, zum Beispiel Schlösser oder Einsiedelhöfe, staatlichen Objekten zugeordnet werden.
Beziehungen zwischen physischen und kirchlichen Objekten
Kirchen repräsentieren im GOV Kirchengemeinden und Siedlungen gehören zu Kirchengemeinden. Für das oben gewählte Beispiel bedeutet dies:
phy_obj_Jakobskirche repräsentiert kir_obj_Jakob_gem, ....;
phy_obj_Elisabethkirche repräsentiert kir_obj_Elisabeth_gem, ...;
phy_obj_Bockenheim gehört zu kir_obj_Elisabeth_gem, gehört zu kir_obj_Jakob_gem, ....;
Beziehungen zwischen staatlichen und kirchlichen Objekten
Direkte Beziehungen zwischen staatlichen und kirchlichen Objekten existieren nicht. Derartige Beziehungen werden über physische Objekte hergestellt.
phy_obj_Jakobskirche ist Kirche, hat Konfession ev, repräsentiert kir_obj_Jakob_gem, steht in phy_obj_Bockenheim, ...;
phy_obj_Elisabethkirche ist Kirche, hat Konfession rk, repräsentiert kir_obj_Elisabeth_gem, steht in phy_obj_Bockenheim, ...;
phy_obj_Bockenheim gehört ab 1895 zu verw_obj_Frankfurt, gehört zu kir_obj_Jakob_gem, gehört zu kir_obj_Elisabeth_gem, ....;
Beziehungen zwischen Objekten ohne direkte Zuordnung zu anderen Objekten
Hier kann keine generelle Aussage getroffen werden, da jedes Objekt ohne direkte Zuordnung spzifische Anforderungen stellt.
Während Pfarreien entweder einer oder verschiedenen Kirchengemeinden - oder einer Kirchengemeinde verschiedene Pfarreien - zugeordnet werden sollten, ist bei der Einführung von Landschaften dies nicht so einfach. Pfarreien haben einen eindeutigen Bezug zu kirchlichen Strukturen.
kir_obj_Jakob_gem ist Kirchengemeinde, gehört zu so_obj_Jakob_Pfarrgem,
Landschaften haben einen geographischen Bezug, der sich nicht notwendigerweise an die Grenzen der zum Beispiel kirchlichen oder staatlichen Strukturen hält.
kir_obj_Kirchengem Sülzhayn gehört zu so_obj_Harz,
kir_obj_Propstei_Bad_Harzburg gehört zu so_obj_Harz,
verw_obj_Kreis_Osterode_Harz gehört zu so_obj_Harz,
verw_obj_Stadt_Goslar (da Wallmoden nicht mehr zum Harz gehört) gehört zu so_obj_harz,