GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
GOV-Hauptseite > GOV/Projekt > GOV-Datenerfassungen >GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
Projekt GOV |
---|
hier: GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland |
GOV-Datenbankabfrage: Infoseiten zum Projekt: Datenerfassung: Kontakt: Kategorien: |
GenWiki & GOV
Organisation
Die kleinste Organisationseinheit ist die Kirchengemeinde. Gem. Art. 3 VELKN[RQ 1].
Die Kirchengemeinde ist eine Ortskirchengemeinde. Die Bildung von Personal- und Anstaltskirchengemeinden ist zulässig. Gem. Art. 21 VELKN[RQ 1].
Einer Kirchengemeinde werden eine oder mehrere Pfarrstellen zugeordnet. Gem. Art. 23 VELKN[RQ 1].
Sind einer Pfarrstelle mehrere Kirchengemeinden zugeordnet, bilden sie einen Pfarrsprengel. Gem. Art. 23 VELKN[RQ 1].
Kirchengemeinden bilden Kirchenkreise. Gem. Art. 3 VELKN[RQ 1].
Kirchengemeinden eines Kirchenkreises können zu Kirchengemeindeverbänden zusammengeschlossen werden. Die Kirchengemeinden bleiben jedoch selbständig. Gem. Art. 38 VELKN[RQ 1].
Als geistliche Aufsichtbezirke werden innerhalb der Kirchenkreise eine oder mehrere Propstei(en) gebildet. Gem. Art. 65 VELKN[RQ 1].
Innerhalb von Kirchenkreisen können Kirchengemeinden - möglichst einer Propstei - zu Kirchenregionen zusammengeschlossen werden. Gem. Art. 39 VELKN[RQ 1].
Kirchenkreise können zu Kirchenkreisverbänden zusammengeschlossen werden. Die Kirchenkreise bleiben jedoch selbständig. Gem. Art. 73 VELKN[RQ 1].
Mehrere Kirchenkreise werden zu einem Sprengel zusammengefasst. Gem. Art. 101 VELKN[RQ 1].
Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. Art. 101 VELKN.[RQ 1][1]
Historie der Strukturreformen
27. Mai 2012 Gründung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) als Zusammenschluß der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche. Gem. § 1 EGVELKN[RQ 2]
27. Mai 2012 Gleichzeitig wird die Pommerschen Evangelischen Kirche zum Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Gem. § 2 VorKKOPEKK[RQ 3]
Modellierung im GOV
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Kirchengemeinde
ist Kirchengemeinde, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“ , gehört zu Objekt-ID des „Kirchengemeindeverbandes“, hat Konfession lu,
Kirchengemeindeverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dienen lediglich der Wahrnehmung einer gemeinsamen Aufgabe[2]; daher sollten sie - sofern existent - parallel zu Kirchenkreise modelliert werden.
Sonderfall Angeschlossene Kirchengemeinden
Angeschlossene Kirchengemeinden bezeichnen Kirchengemeinden im Ausland die der Nordkirche angegliedert sind. Es handelt sich derzeit nur um die
- Nordschleswigsche Gemeinde
ist Kirchengemeinde, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“ , gehört zu Objekt-ID des „Kirchengemeindeverbandes“, hat Konfession lu,
Kirchengemeindeverband
ist Kirchspiel, gehört zu Objekt-ID der „Propstei“, heißt Kirchengemeindeverband "xy",
Kirchengemeindeverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dient lediglich der Wahrnehmung einer gemeinsamen Aufgabe; eine Zuordnung zu einem Kirchenkreis erfolgt nur zur Visualisierung einer Einordnung.
Propstei
ist Propstei, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“, heißt Propstei "xy",
Kirchenkreis
ist Kirchenkreis, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreisverbands“, gehört zu Objekt-ID des "Sprengels",
Kirchenkreisverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebenen'. Sie dienen lediglich der Wahrnehmung von gemeinsamen Aufgaben[3]; daher sollten sie - sofern existent - parallel zu Sprengeln modelliert werden.
Kirchenkreisverband
ist Kirchspiel, gehört zu Objekt-ID des "Sprengels", heißt Kirchenkreisverband "xy",
Kirchenkreisverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dient lediglich der Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben; eine Zuordnung zu einem Sprengel erfolgt nur zur Visualisierung einer Einordnung.
Sprengel
ist Sprengel, heißt Sprengel "xy", gehört zu object_398036, (GOV-Objekt ID der Nordkirche)
Pfarrstelle
ist Pfarrei, heißt "Pfarrstelle", gehört zu Objekt-ID der "Kirchengemeinde",
Pfarrspengel
Wie kann/soll dieser modelliert werden?
Beziehungen zu Gebäuden
Kirche
ist Kirche, steht in Objekt-ID der „staatlicher Verwaltungseinheit“, (Ort, Dorf, Gemeinde…) repräsentiert Objekt-ID der „Kirchengemeinde“,
Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung
Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc. sein. Gem. Art. 8 & Art. 76 VELKN[RQ 1] ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland auf folgenden staatlichen Territorien tätig.
bei dem GOV-Objekt der staatlichen Verwaltungseinheit ist folgende Zeile einzufügen:
gehört zu „Kirchengemeinde“, [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde]
Beziehungen zu Archiven
Rechtsquellen [4]
- ↑ 1,00 1,01 1,02 1,03 1,04 1,05 1,06 1,07 1,08 1,09 1,10 1,11 Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) (VELKN) vom 7. Januar 2012
- ↑ Einführungsgesetz zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (EGVELKN) vom 7. Januar 2012.
- ↑ Vorläufige Kirchenkreisordnung für den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (VorKKOPEKK) vom 13. November 2011
Stand der Bearbeitung
Amtsblatt
Das Kirchliche Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland[5] enthält Informationen zu Strukturveränderungen (Gemeindeneugliederungen oder Pfarrstellenauflösung bzw. -neubildung) der Nordkirche. Hier wird der Abarbeitungsstand der Amtsblätter dokumentiert:
Jahr | Nr | Organisation | Pfarrei | Jahr | Nr | Stand | Organisation | Pfarrei | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2012 | 1 | teilweise | - |
- ↑ Gem. Art. 3 VELKN besteht die Landeskirche aus Kirchenkreisen. Diese repräsentieren die rechtliche Organisation der Kirche. Die Sprengel haben eine rein geistliche Funktion.
- ↑ Siehe für Details Art. 38 VELKN
- ↑ Siehe für Details Art. 73 VELKN
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!
- ↑ Kirchliches Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland