Freigericht (Gericht)

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Freigericht, Freistuhl (Femgericht) (Heimliches Gericht)

Einleitung

Das Freigericht war im Gegensatz zum Gogericht eine persönliche Rechtsgemeinschaft, die vor allem die Inhaber von Freigütern umfasste. Die Einrichtung beschränkte sich auf Westfalen. Sie hatte ihre Blütezeit im 14. und 15. Jahrhundert. Der Gerichtsvorsitzende fungierte als Freigraf. Der Bezirk einer Freigrafschaft konnte mehrere Gerichtsbänke oder Freistühle umfassen.

Literatur

  • Ueber die Verfassung der HEIMLICHEN GERICHTE in WESTPHALEN von dem verstorbenen Geheimen Rath und Ober-Appelationsgerichts Director CARL PHILIPP KOPP , vollendet und herausgegeben von ULRICH FRIEDRICH KOPP . Göttingen bey Johann Christian Dieterich 1794.