Eupen und Umgegend (1879)/164
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und ohne Gesellen arbeitenden Handwerkern Gelegenheit zu geben, sich ein kleines Kapital zu erwerben, die hierzu angelegten Ersparnisse mit 5% zu verzinsen und die nachhaltige Sparsamkeit dadurch zu belohnen, daß sie denjenigen Sparern, welche während dreier Jahre die Prämienkasse unausgesetzt benutzten, eine Extraprämie von 9 M. gewährt.
Die Benutzung der Sparkasse ist Jedem gestattet. Sie verzinst die Einlagen bis zu dem zulässigen Maximum des Guthabens von 10,000 M. mit 31/3 %. Die Zinsen werden nach Monaten und vollen 3 M. berechnet.
Die Arbeiter-Pensionskasse hat den Zweck denjenigen preußischen Staatsangehörigen, welche seit wenigstens 6 Monaten im Regierungsbezirke Aachen wohnen und das 21. Lebensjahr zurückgelegt haben Gelegenheit zu bieten, durch Einzahlungen im jüngern arbeitsfähigen Alter sich eine lebenslängliche Pension zu sichern. Die Benutzung der Kasse steht nur denjenigen Personen zu, welche berechtigt sind der Prämienkasse beizutreten. Die Pension kann nach vollendetem 55., 60. oder 65. Lebensjahre beginnen. Die Einzahlungen sind, je nach dem Alter des Eintritts, der Pensionshöhe und dem Zeitpunkte, von welchem sie zu zahlen ist, verschieden.
Bereits im Jahre 1841 sind von dem „Verein zur Beförderung der Arbeitsamkeit“ in Eupen zwei Kleinkinder-Verwahranstalten errichtet worden, die fortwährend auf Kosten des Vereins unterhalten und unter dessen Leitung geführt werden. Die in der Borngasse gelegene Anstalt wurde 1871 durch einen zweckmäßigen Neubau bedeutend vergrößert.
Seit dem Jahre 1860 bezieht die Stadt von dem Vereine jährlich einen bedeutenden Zuschuß zu den Kosten der Handwerker-Fortbildungsschule und seit vielen Jahren werden der Stadt- und den Landgemeinden des Kreises Unterstützungen zur Beschaffung des Arbeitsmaterials für die an dem Unterricht in Handarbeiten theilnehmenden ärmeren Kinder gewährt. Endlich hat die Stadt Eupen vom Jahre 1855 an jährlich eine bedeutende Beihülfe zur Unterstützung