Eupen und Umgegend (1879)/074

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Eupen und Umgegend (1879)
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beschleunigen, denn erst nach einer zahllosen Menge Verhandlungen kam endlich am 1. Juni 1861 ein Vertrag zwischen der Stadt Eupen und der Direktion der rheinischen Eisenbahngesellschaft in Köln zu Stande, nach welchem die Stadt sich verpflichtete, Aktien der Gesellschaft in Höhe von 300,000 Thlr. und wenn notwendig noch ferner 25,000 Thlr. zu zeichnen und dieselben den Bankhäusern Salmon Oppenheim jr. & Co. und dem schaffhausen'schen Bankverein, zu gleichen Beträgen, behufs Auszahlung an die Gesellschaft zu übergeben. Die Stadt verzichtet auf die Erhebung jeder Einkommens- resp. Eisenbahnsteuer. Hiergegen verpflichtet sich die Gesellschaft, die Bahn so bald als möglich zu beginnen und den Bahnhof der Stadt so nahe zu bringen, als es die Terrain-Verhältnisse gestatten.

       Dieser Vertrag erhielt nicht die Bestätigung der Regierung, weil es nicht zulässig sei, auf die Besteuerung Verzicht zu leisten, auch die Gesellschaft feste Termine für die Inangriffnahme des Baues zu bestimmen habe. (18. Juni 1861.) Die erste Einschränkung wurde durch Verfüg. v. 21. Februar 1862 dahin abgeändert, daß dem Vertrage ein Zusatz gegeben werde, nach welchem die Gemeinde Eupen sich verpflichtet, für den Fall der Erhebung von Steuern einen gleichen Betrag zu den Lokalstationskosten zu zahlen.

       Die Vorarbeiten waren inzwischen eifrig betrieben worden und konnte eine Besichtigung bz. Revision des Projectes am 21. März 1862 erfolgen. Demohngeachtet stieß die Ausführung des Baues selbst noch auf mancherlei Schwierigkeiten und ging so langsam voran, daß das Komite des Stadtrathes sich unter'm 14. April 1863 veranlaßt sah, an eine größere Beschleunigung zu erinnern, worauf die Direktion der rheinischen Eisenbahngesellschaft unter'm 27. April 1863 erklärt, wie sie hoffe, daß Ende August oder Anfang September d. J. die Eröffnung stattfinden werde. Dieser Termin wurde jedoch abermals verschoben, weil, nach einem Schreiben der Gesellschaft v. 16. Februar 1864 „in Folge der bisherigen ungünstigen Witterungs-Verhältnisse die Fertigstellung nicht möglich.“ Es wurde daher die polizeiliche Abnahme auf den 27. Februar und die Eröffnung auf den 1. März 1864 festgestellt.