Eupen und Umgegend (1879)/035
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Eupen und Umgegend (1879) | |
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Amtliche Abschrift Dieses angeschlagen und bekannt gemacht nach dem Hochamte am gewöhnlichen Orte, den 6. November 1768; gleiche amtliche Abschrift dem Gerichtsamte von Eupen zugestellt und eine dritte amtliche Abschrift dem Herrn von Hodiamont, Oberlehnsherr von Eupen, am 9. November 1768 zugestellt.
N. B. An der Urkunde befindet sich an einer starken seidenen schwarz-gelb-weiß-rothen Schnur in einer Doppelkapsel von Blech das große Siegel. Auf der einen Seite: Maria Theresia, auf dem Throne sitzend, mit der Umschrift: MARIA THERESIA. D. G. ROM. IMPERATRIX. & REGINA. HVNG. BOH. & ARCH. A. DVX. BVRG. BRAB. &COM. FLAND; auf der andern Seite das große Staatswappen u. die Umschrift: MARIA. THERESIA. D. G. ROM. IMP. VIDVA & REG. HVNG. BOH. & ARCH. AUST. DUX. BVRG. BRAB. & COM. FLAND.
Durch Ordonnanz vom 13. April 1768 wird den Deserteuren ein General-Pardon bewilligt, wenn dieselben sich vor Ablauf des Jahres bei einem Truppentheile melden. Eine gleiche Amnestie wird unterm 31. Mai 1778 denjenigen Deserteuren bewilligt, welche bis Ende August 1778, unterm 18. Dezember 1784 eine solche bis Ende April 1785 und unterm 26. Mai 1788 für diejenigen, welche bis 1. Mai 1789 zurückkehren.
Im Jahre 1775 wandte sich der Gemeindevorstand (Regence) von Eupen mit einer Bittschrift an die Kaiserin Maria Theresia um die Erlaubnis zum Bau einer Anschlußstraße an die große Straße von Lüttich nach Aachen. Es gab dies Veranlassung zu einer Revision der Gemeindeverwaltung, wonach die Stadt durch Patentbrief vom 2. Juli 1777 in Berücksichtigung des Umstandes, daß „die Wege in der Provinz Limburg zu allen Zeiten schwer, im Winter aber fast unmöglich zu passiren seien, und dadurch dem Handel dieses Ortes viel Schaden erwachsen würde“, die Erlaubniß erhielt eine Zweig-Chaussee nach Henri-Chapelle zu bauen, mit allen hierzu erforderlichen Rechten, sowohl in Bezug auf die Entnahme des Materials, der Erwerbung der Grundstücke, der Errichtung von Barrieren u. s. w. Die Anlagekosten nach der am 15. Juni 1785 abgelegten Chaussee-Rechnung im Gesammtbetrage von 150454 Fl. 16 Stbr. oder 48770 Thlr. 12 Sgr. 2 Pfg. wurden durch Anleihen gedeckt. Durch Urkunde des Kaisers Joseph II. d. d. Brüssel den 15. Oktober 1787, welche sich,