Erbexe

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Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Dorfwirtschaft > Landwirtschaft > Bauer (Berufsbezeichnung) > Erbexe

Einleitung

Erbexen bezeichnet nach der Markenverfassung die Grundherren als Erbeigner der an einer Mark berechtigten Höfe (Markgenossen).

Weblinks

Zeitlich, regionale Begrifflichkeit

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