Epe (Bramsche)/Abkürzungsverzeichnis zu Quellenangaben
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Abkürzungsverzeichnis zu Quellen- und Standortangaben, Erläuterung alter Begiffe, Jahresfeste und Krankheiten, für die Artikel, die den Ort Epe (Bramsche) betreffen.
Quellen:
- ABS - Akten Bührmann, Sögeln
- HEM - Heimatgesprächskreis Epe-Malgarten
- HJOL - Heimat-Jahrbuch Osnabrücker Land
- KaM - Kirchenarchiv Malgarten
- KbH - ev.-luth. Kirchenbücher von Bramsche bei der Landeskirche Hannover
- KbM - kath. Kirchenbücher Malgarten
- KbO - ev.-luth. Kirchenbücher von Bramsche beim ev. Gesamtverband Osnabrück
- Lagerbuch Epe - Gemeinderatsprotokolle ab 1852
- OGQ - Osnabrücker Geschichtsquellen
- OM - Osnabrücker Mitteilungen
- OUB - Osnabrücker Urkundenbuch
- StAO - Staatsarchiv Osnabrück
- StB - Stadtarchiv Bramsche (Aktenlager im Rathauskeller)
Zeitungen:
- BN - Bramscher Nachrichten
- FP - Freie Presse
- NfdKB - Nachrichten für den Kreis Bersenbrück
Sonstiges:
- * - geboren
- ~ - getauft
- + - gestorben
- [] - begraben
- OO - Heirat
- abs. - absolut
- Bd. - Band
- Elt. - Eltern
- ev. - evangelisch-lutherisch
- evtl. - eventuell
- geb. - geboren
- gef. - gefallen
- gest. - gestorben
- gGr. - gute Groschen
- Gr. - Groschen
- Jh. - Jahrhundert
- kath. - römisch-katholisch
- Ksp. - Kirchspiel
- M. - Mark
- Mg. - Morgen
- Mgr. oder mgr. - Mariengroschen
- Mt. - Malter bzw. Maltersaat
- NL - Niederlande, Holland
- NN - Nomen Nominandum, lat. für noch zu nennender Name; auch nomen nescio - den Namen kenne ich nicht
- Nr. - Nummer
- Pf. - Pfennig
- Qr. - Quadratruten
- RM - Reichsmark
- S. - Seite
- Schef. - Scheffel bzw. Scheffelsaat
- Schil. - Schilling
- Sgr. - Silbergroschen
- sog. - sogenannt
- T. oder rth. - Taler bzw. Reichstaler
- u.a. - unter anderem
- z.B. - zum Beispiel
Alte Begriffe
- Äbtissin - Klostervorsteherin.
- Allod - volleigenes Gut im Gegensatz zum Lehen.
- Auffahrt - eigentlich die Zulassung und Einweisung einer fremden Person auf einen eigenbehörigen Hof; gemeinhin aber die Gebühr, die eine auf einen Hof einheiratende Person dem Gutsherrn zu zahlen hat.
- Backhaus - Nebengebäude in dem Brot gebacken wurde und das oft von einem Heuerling bewohnt wurde
- Bauer - Bezeichnung für Vollandwirte
- Bauerrichter - Führer, Vorsteher einer Bauerschaft.
- Bede - Abgaben, Steuern.
- Blumenholz - fruchttragendes Laubholz wie Eichen und Buchen.
- Brake - eine Vorrichtung, um den Flachs von den groben holzigen Bestandteilen zu reinigen.
- Brüchte - geringe Strafe, Buße für Ordnungswidrigkeiten.
- Camisol - Wams, Mieder, Unterjacke
- Colon, Colonus - Bezeichnung für Vollandwirte, von lateinisch colere = bebauen, bestellen.
- Colonat - siehe Hof
- Domänenkammer - Verwaltung des staatlichen Landbesitzes. Nach der Säkularisierung des Stifts Osnabrück wurden die ehemals geistlichen Güterkomplexe im April 1803 einer Verwaltungskommission in Osnabrück unterstellt. 1818 kamen die Güter domkapitularischer Herkunft an die Kammer bzw. ab 1823 an die Domänenkammer in Hannover, die übrigen Güter an die "Provinzialverwaltung der säkularisierten geistlichen Güter" und ab 1824 an die hannoversche Klosterkammer.
- Drost - Titel für den leitenden Amtmann eines Amtes. Da er in der Regel nur wenig an der Verwaltungsarbeit beteiligt war, stand ihm ein Rentmeister als Verwaltungsbeamter zur Seite.
- Dustteil - Landstück mit Schlag- und Brennholz. Die Eper Dustteile lagen überwiegend im Bruch.
- Eigenbehöriger - siehe Höriger.
- Eigengut - siehe Allod.
- Eigenkirche - nach germanischer Rechtsauffassung auf privatem Grund und Boden stehende, im Eigentum des Grundherrn befindliche Kirche, die von ihm verkauft, vererbt usw., aber nicht ihrem Zweck entfremdet werden kann, deren Geistlichen er einsetzt und deren Nutzungen ihm zufallen.
- Eingesessene - Einwohner.
- Erbe - Bezeichnung für einen Nachlaßnehmer, aber auch für einen Bauernhof.
- Fach - Ein Fach ist die Breite zwischen zwei tragenden Ständern eines Fachwerkhauses, was meist zwei Gefachen des äußeren Fachwerks entspricht.
- Fastabend - Teil einer Mark, deren Höfe sich gegenseitig halfen, so genannt wegen der gemeinsamen Feier an den Fasttagen.
- Flachsreepe - ein eiserner Kamm, mit dem man die am Flachshalm sitzenden Samen abstreifte.
- Flecken - Ort mit besonderen Rechten. So wurde Vörden früher als Flecken bezeichnet.
- Gefälle - Abgaben.
- Geleidegeld (Geleitgeld) od. Merkantentaler - Abgabe der Händler
- Go - ein kleiner ländlicher Friedens- und Rechtsbezirk, auch Gografschaft genannt, da ein Graf an seiner Spitze stand. Die gogräfliche Gewalt war hochrichterliche Gewalt, d.h. der Gograf war befugt, in seinem Go Strafen an Leib und Leben zu verhängen.
- Goensdag - Mittwoch
- Göpel - Drehvorrichtung zum Antrieb von Arbeitsmaschinen mit tierischer oder menschlicher Muskelkraft.
- Gotte - Gosse, Abflußgraben
- Hal - Kesselhaken über dem offenen Herdfeuer.
- Heuermann, Heuerleute, Heuerling - Pächter die in Nebenhäusern der Höfe lebten und etwas Land des Hofes in Pacht bewirtschafteten. Neben einer kleinen Pacht hatten sie dem Hof Dienste zu leisten.
- Heuern - pachten, mieten.
- Hochstift - weltlicher Herrschaftsbereich des Bischofs.
- Hof - Bezeichnung für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit allen Ländereien und Gebäuden.
- Hölting - Markengericht oder Holzgericht, das gewöhnlich alle zwei Jahre vom Holzgrafen abgehalten wurde und alle Dinge der Mark entschied.
- Höriger - halbfreier Bauer, der keinen Grundbesitz, wohl aber bewegliche Güter erwerben konnte, dem ein Grundherr "Schutz und Schirm" gewährte und Land zur selbständigen Bewirtschaftung lieh, wofür er Abgaben und Dienste leisten mußte. Hörige waren an das Land gebunden und konnten nur mit dem Gut, das Gut konnte nur mit ihnen veräußert werden.
- Hüselte oder Hüsselten - siehe Heuerleute
- Kanon - Abgabe, jährlicher Grundzins
- Klosterkammer - siehe Domänenkammer
- Landgöding - dem Hölting übergeordnetes Markengericht.
- Lehen - Leiheverhältnis. Der Lehnsherr belehnte den Lehnsmann mit einem Gut, mit Rechten und Einkünften gegen die Verpflichtung zu persönlichen Diensten und Leistungen. Obwohl faktisch erblich, wurde das Lehen doch stets nur auf Lebenszeit verliehen.
- Leibzucht - Altenteil eines Hofes
- Löwend od. Löwendlinnen - von den Landleuten gefertigte grobe Leinwand
- Mahljahre - gewisse Jahre. Mahlmann war der zweite Ehemann, der auf einen Hof einheiratete, wenn schon ein Ahnerbe aus erster Ehe vorhanden war. Die Jahre bis zum Erbantritt des Ahnerben wurden als Mahljahre bezeichnet.
- Malleute - Bezeichnung für Personen, die die für die Mast in der Mark vorgesehenen Tiere kennzeichneten, malten.
- Mark - das von allen Höfen (Markgenossen) genossenschaftlich genutzte freie Land.
- Markgenossenschaft - Siedlungsverband mit gemeinsamer landwirtschaftlicher Bodennutzung.
- Mitgift - Brautschatz, Aussteuer bei der Heirat.
- Pfründner - meist ältere Personen niedrigen Standes, die sich im Kloster einkauften und hier ihren Lebensabend verbrachten.
- Potten - Pflänzlinge, Setzlinge
- Prädium - Bauernhof
- Prästationen - Leistungen, Abgaben
- Priorin - Klostervorsteherin, auch Stellvertreterin einer Äbtissin.
- Profeß - Ablegung der Ordensgelübte.
- Reichsdeputationshauptschluß - das letzte vom Reichstag in Regensburg förmlich verabschiedete (24.3.1803) Reichsgrundgesetz des Alten Reiches.
- Reichskammergericht - gegründet 1495; neben dem Reichshofrat oberstes Gericht des Heiligen Römischen Reiches; seit 1527 in Speyer, von 1693-1806 in Wetzlar.
- Rentmeister - siehe Drost
- Säkularisierung - Verweltlichung; Einziehung kirchlichen Vermögens durch den Staat.
- Schnat - Grenze.
- Schütten - beschlagnahmen.
- Schwingellade - eine Vorrichtung zum Reinigen von Flachsfasern.
- Stolgebühren - Nebenbezüge des Pfarrers; Gebühren für Taufe, Beichte, Heirat, Beerdigung usw.
- Telge - junge Sträucher oder Bäume.
- Wahre - Bezeichnung für das Nutzungsrecht in der Mark. Die Vollerben hatte eine volle Wahre, die Halberben eine halbe Wahre und die Markkötter in Epe eine sechstel Wahre.
- Wehrfester - Hofbesitzer
- Weichbild - Kleinmittelpunkt mit halbstädtischem Recht und stadtähnlicher Verfassung.
- Weißkorn - Hafer
- Wigbold - siehe Weichbild.
- Winn - ein in bestimmten Abständen zu leistender Betrag, um das Nutzungsrecht an einem Grundstück oder einem Hof zu behalten.
- Wrechten - Befriedung, Einfriedung.
- Wroge - Eichung.
- Zehnt - zehnter Teil der Erträge, der allen Gläubigen zum Unterhalt der Kirche abverlangt wurde.
- Zuschlag - ein in der freien Mark kultiviertes Grundstück, das danach als Hofbesitz galt.
Krankheiten
Alte Krankheitsbezeichnungen[1] [2]
- Auszehrung - Krankheitsbilder mit Kräfteverfall und starkem Untergewicht
- Blattern - Pocken
- Bräune - Diphtherie
- Brustwasser -
- Colick = Kolik - stärkste, bewegungsunabhängige, meist wehenartige Schmerzen.
- Blutsturz - umgangssprachlich eine plötzliche, starke Organ-Blutung aus einer Körperöffnung, im engeren Sinne die Blutung aus einer Arterie, die sich durch Bluterbrechen (Hämatemesis) oder Bluthusten (Hämoptyse) äußert.
- Fieber, hitziges - Typhus
- Kindbett, Kindbettfieber - eine Infektionskrankheit, die nach einer Entbindung während des Wochenbettes oder nach einer Fehlgeburt auftreten kann.
- Nervenfieber - Typhus
- Pleur - offenbar eine Lungenkrankheit
- Schlagfluß - Schlaganfall
- Schwindsucht - Tuberkulose, Krebs
- Termin - offenbar Sammelbegriff für Kinderkrankheiten
- Wassersucht - umgangssprachliche Bezeichnung für eine abnorme Ansammlung von Körperflüssigkeit. Heute bezeichnet man sie auch als kongestive Herzinsuffizienz.
Jahresfeste
- Allerheiligen - 1. November
- Bartholomäi - 24. August.
- Jakobi - 25. Juli
- Lichtmess - 2. Februar
- Maitag - 1. Mai.
- Maria Verkündigung - 25. März
- Martini - 10. November.
- Michaelis - 29. September.
- Peter und Paul - 29. Juni