Eintheilung des Großherzogthums Berg (1809)/02-03
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Eintheilung des Großherzogthums Berg (1809) | |
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Sa population est de 322.284 habitants. La ville de Dusseldorf en est le chef-lieu. Il est divisé en quatre Districs ou Arrondissements; DESSELDORF, - ELBERFELD, - MULHEIM, - ESSEN. |
Seine Bevölkerung ist 324284 Seelen. Die Stadt Düsseldorf ist darin der Haupt-Ort. Es wird in vier Bezirke oder Arrondissements getheilt; Düsseldorf, - Elberfeld, - Mülheim, - Essen. |
II. LE DÉPARTEMENT DE LA SIEG.... |
II. Das Departement der Sieg.Es bestehet aus dem Amte Windeck und einem Theile des Amtes Blankenberg; aus den Herrschaften Homburg, Gimborn: Neustadt und Wildenberg; aus den Fürstenthümern Siegen und Dillenburg, von letztem das zu dem Herzogthum Nassau gekommene Amt Buebach ausgenommen; aus der Herrschaft Beilstein; aus dem Fürstenthum Hadamar; aus dem auf dem rechten Lahn-Ufer gelegenen Theile der Herrschaften Schadeck und Runkel und aus der Herrschaft Westerburg. Seine Bevölkerung ist 133,070 Seelen. Die Stadt Dillenburg ist darin der Haupt-Ort. Es wird in zwey Bezirke oder Arrondissements getheilt; Siegen, - Dillenburg. |
III. LE DÉPARTEMENT DE LA ROHR.... |
III. Das Departement der Ruhr.Es bestehet aus den Grafschaften Mark, Dortmund und Limburg; aus einem Theile |
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des Fürstenthums Münster; aus der Herrschaft Rheda und aus der Stadt Lippstadt mit ihrem Gebiete. Seine Bevölkerung ist 212,602 Seelen. Die Stadt Dortmund ist darin der Haupt-Ort. Es wird in drey Bezirke oder Arrondissements getheilt; Dortmund, - Hagen, - Hamm. | |
IV. LE DÉPARTEMENT DE L'EMS.... |
IV. Das Departement der Ems.Es bestehet aus dem größten Theile des Fürstenthums Münster; aus den Grafschaften Horstmar und Rheina-Wolbeck; aus den Grafschaften Steinfurt und Bentheim, und aus den Grafschaften Lingen und Tecklenburg. Seine Bevölkerung ist 210,201 Seelen. Die Stadt Münster ist darin der Haupt-Ort. Es wird in drey Bezirke oder Arrondissements getheilt; Münster, - Coesfeld, - Lingen. |
ART. 2.... |
Art. 2.Die Kantone und Gemeinden, aus welchen die Bezirke bestehen werden, sind, nebst den Gränzen der Departemente und Bezirke, in der dem gegenwärtigen Beschlusse angegebenen Uebersicht verzeichnet. |