Droste

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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Droste

Amtssprache

  1. Drossatus (lat.), Droste, Drost
  2. Drostei oder Amt (historisch)
  3. Landdroste

Berufsbezeichnung

Anrede
18. Jahrhundert = ihro Gnaden Herr Droste
1.Bedeutung
vor dem 19. Jahrhundert in Westfalen, am Niederrhein und in den Niederlanden, eine obrigkeitliche Person auf dem Lande auf Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, welche ungefähr das ist, was in Obersachsen zu der Zeit die Amtshauptleute waren.
2.Bedeutung
Der Droste war Vorgesetzter einer Drostei, eines Amtsbezirkes als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
3.Bedeutung
Vorgesetzter einer ganzen Gegend oder Provinz, daher in andern Ländern auch ein Landeshauptmann oder Landvogt [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch