Doktor beider Rechte
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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Doktor beider Rechte
Amtssprache
- Doctor (lat.)
- dero Rechten Doktor = Doktor beider Rechte
- 1.Bedeutung
- ein Lehrer der mündlich Lehren erteilt, ein Ehrennahme dessen, der die höchste Würde in der Theologie, Rechtsgelehrsamkeit, Arzeneykunde und Weltweisheit erhalten hat. Daher die Doktorwürde, das Doktordiplom, der Doktorhut u. s. f. [1]
- 2.Bedeutung
- Doktor für kirchliches und weltliches Recht
Beispiel
- Lippramsdorfer Mark: Anno ex die (15)74 ahm 16. Octobris Ist eynn Holtinck geholdenn durch denn Ehdlenn und Ernestenn Johann vonn Raesfeltt, Herrn zum Oistendorpf als Erbholttrichter der Ramstorper Marckenn zum Oistendorpf an der Schmytkuylenn geholdenn unnd durch dem Ernestenn und würtigenn Hern Anthonien Hofschlags, dero Rechten Doctoren, wie gebreuchlich bekledet anstadt obg. Hern zum Oistendorf.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch(Leipzig 1793-1801).