Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)/28
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Lammes“. Bei gefallenen Paaren fügt er hinzu: „Gott tilge ihre Vergehung und nehme sie an als seine in Busse zu ihm kehrenden Kinder und sei ihnen in Jesu, dem Sohne der Liebe, freundlich, gnädig und barmherzig“. Nicht so mildherzig ist der Pfarrer von Schönborn: „... und schreibe es ihnen zur Schande: die Hurer aber und Ehebrecher wird Gott richten. Ebr. 13.[1] Über das Totenregister setzte der Pfarrer in Michelbach den Vers: „Mors mortale rapit, caelum caeleste requirit.“ Auch hier finden wir kürzere oder längere Vota: »Möge sein Name auch im Buch des Lebens eingetragen sein“ (Rodheim) oder „Gott gebe ihm die ewige Ruhe“ (Oberwallmenach). Seine Wünsche für die Konfirmanden fasst der Seelsorger bei der Eintragung ihrer Namen ins Konfirmandenregister wohl in die Worte: „Der Herr Jesus Christus befestige diese Kinder selbsten durch seinen Geist in der lebendigen und seeligmachenden Erkenntniss und lasse sie fruchtbare Bäume der Gerechtigkeit werden, in dem Paradiese Gottes zu grünen! Er bewahre sie vor der argen Welt und ihren Befleckungen! Er umschliesse sie mit seiner Gnaden und lasse das Wort von seinem Kreuz und Leiden in ihren Herzen tiefe Wurzeln fassen zum ewigen Leben! Er thue es um seiner Erbarmung willen, Amen!“ (St. Goarshausen). In Schadeck steht am Beginn des Kirchenbuches: „cum bono Deo omnia, initium, medium et finis.“ Trotz aller Überschwänglichkeit und Phrasenhaftigkeit: wie hat sich doch der fromme Sinn der damaligen Zeit hier ein schlichtes Denkmal gesetzt.
In den Erzählerton fallen die Kirchenbuchführer häufig dann, wenn es irgendwelche besondere Umstände zu berichten gibt. So bei einem Unglücksfall: „Wahrscheinlich wurde er ein Opfer seiner Treuheit! Da er, wie es die Pflicht der Menschenliebe fordert und menschliches Gefühl so laut und dringend gebietet, den mitverunglückten nicht verlassen wollte“ (Beilstein 1810). An die Nachrichten unserer heutigen Lokalblätter erinnert in seiner Ausführlichkeit der Eintrag im Kirchenbuch von Okriftel: „1786. Johann Friedrich Reinhardt, ein Schneidergeselle, von Strasburg gebürtig, wie solches der Herbergsvatter zu Frankfurt Laufendörfer auf gethane Anfrage beschriebener massen bekannt gemacht hat, 18 Jahre alt, ist am 19. Aug. a. c. zu Frankfurt an dem Mayn baden gegangen und daselbst ertrunken. Da ihn nun das Wasser den 22. Aug. in unsrer Gegend ans Land getrieben, darauf von den hiesigen Einwohnern völlig ans Land gezogen und ins Ort gebracht, so ist er den nehmlichen Tag als den 22. Aug. des abends in der Stille auf unsren Kirchhof begraben worden.“ Oder: „1796. Lorheim. Den 14. April mittags um 11 Uhr starb und wurde am 17. ejusd. zu Oberneissen öffentlich begraben Johann Wilhelm Schön von Lorheim, seines Alters 66 Jahr und beynahe 3 Monathe, ist in der Scheuer gefallen, worauf er bald die Sprache verloren und am 4. Tag gestorben ist“ (Oberneisen). Einer gewissen Tragik entbehrt ein Vorfall nicht, der sich ebenfalls in Oberneisen zutrug: „1695. Dom. 22. Trin. war der 20. 7br. Johannes Reichel, Wilh. Reichels ehel. Sohn von Netzbach u. Johannetta Margaretha
- ↑ Denselben zürnenden Geist verraten epitheta, die man keineswegs „ornantia“ wird nennen können: „Heute wieder ein Hurenkind getauft; die liederliche Person, so solches zur Welt gebracht, heisst . . . . .“ (Wiesbaden).