Die Probstei in Wort und Bild/015

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Die Probstei in Wort und Bild
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Probstei in Wort und Bild.djvu
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Von der ersten Kultivierung der Probstei durch Marquard von Stenwer

Es geschah, wie schon bemerkt ist, im Jahre 1216, daß Albert, Graf von Orlamünde und, durch Waldemars Belehnung, auch Graf von Holstein und Wagrien, dem Holsteinischen Edelmann Marquard von Stenwer (wahrscheinlich so genannt von seinem Besitztume, dem heutigen Gute Steinwehr am Kanal) die Wiese, welche sich von dem Haine Swartepuk bis zum Flusse Karzeniz erstreckte, nebst dem anliegenden Walde, der sich um die slavischen Anbauer herumzog, und die Hälfte des besagten Flusses als Lehngut zum eigenen Besitze verlieh. Der Lehnsmann sollte die Wiese zur Kultur bringen und hierfür von dem Zehnten, welchen sie alsdann abwerfen würde, ein dritten Teil von dem Grafen und dem Lüb. Bischofe, welchen die zwei Dritteile verblieben, zu Lehn tragen, sowie auch das ganze Gericht, welches Bann und Cure hieß, nebst dem dritten Teil der peinlichen Gerichtsbarkeit zu genießen haben. Die Kosten, welche Marquard auf den Fluß verwenden würde, sollten er und der Fürst zur Hälfte stehen, und ebenso sollten die Einkünfte aus dem Flusse geteilt werden. Wenn die Urbarmachung des verlehnten Waldes dem Lehnsmanne Unkosten verursachen würde, wollte Graf Albert hierzu zwei Dritteile hergeben und nach diesem Verhältnisse an dem Ertrage des angebauten Landes Teil haben. Mit dem Gerichte im Walde sollte es ebenso gehalten werden, wie in der anzubauenden Wiese.

So waren seitens des Landesfürsten im Jahre 1216 alle Vorbereitungen getroffen worden, um die heutige Probstei mit der Salzenwiese zu kultivieren und zu bevölkern. Daß es aber nicht bei dem bloßen Vorsatze blieb, sondern daß dieser alsbald zur Ausführung kam, wird erhellen, wenn wir im Nachfolgenden sogar den Punkt aufzufinden vermögen, wo der erste Anbau der Salzenwiese seinen Anfang nahm. Nämlich der Graf verlieh an Marquard auch noch eine von aller Schatzung freie Hufe, und desgleichen an die in der Wiese zu erbauende Kirche, wenn diese zustande kommen würde, eine Hufe unter derselben Vergünstigung. Nun war eine holländische Hufe (nach dem Privilegio, welches der Hamb. Bischof Friedrich im Jahre 1106 den Holländern gab, bei Lappenberg cod. Dipl. Hamb. p. 122) eine Fläche von 2 Königsruten lang und 5 Ruten breit, mithin, (wenn jene Rute mit der unsrigen übereinstimmte) etwas mehr als 80 Steuertonnen. Allein so große Hufen finden wir im Mittelalter in hiesiger Gegend nicht; sondern die alten klösterlichen Hufen enthielten (wie aus C Bocholt's Angabe von der Hufenzahl in den einzelnen Dörfern, verglichen mit ihrem heutigen Areal, erhellt) ein bestimmtes Landmaß von kaum 30 Steuertonnen. Nach der Wortbedeutung ist mansus (von manere, bleiben, wohnen) der feste Wohnsitz eines Landbauers, versehen mit dem zu seinem Unterhalte erforderlichen Landbesitze und mit den nötigen Gebäuden für Menschen und Vieh. Waren die Gebäude durch Krieg oder sonstigen Unfall zerstört, so hieß das Grundstück ein „wüstes Lag“.War der Wohnsitz nicht für gewöhnliche Bauersleute, sondern für den Besitzer eines Dorfs (welcher in der Regel dem Adel angehörte) bestimmt, so hieß derselbe ein „Hof“ (curia).So finden wir in und neben vielen Dörfern, z.B. bei Preetz, Bendfeld, Passade, Barsbek u.s.w., zugleich auch Höfe als Wohnsitze für die adeligen Herren dieser Dörfer. Allein die Wortbedeutung des Namens . kann hier gar nicht inbetracht kommen, weil die beiden Hufen in einer unangebauten Gegend ausgewiesen wurden und daher ihr Land erst urbar gemacht werden sollte. Wir sind also genötigt, schon hier den mansus für ein bestimmtes Landmaß zu nehmen. Daß aber dieses die oben angezeigte Größe der klösterlichen Hufen des 1. Jahrhunderts nicht überstieg, lehrt uns der heutige Landbesitz der Schönberger Kirche, auf welche, wie unten erhellen wird, die von Albert an die künftige Kirche in der Salzenwiese geschenkte Hufe Landes übergegangen ist.

Fragen wir nämlich weiter, wo die dem Marquard verliehene Hufe zu suchen sei, so werden wir hoffentlich die rechte Spur nicht verfehlen, wenn wir uns zuvor nach jener andern Hufe um-