Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/052
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- angefangen zu buwen nach der gnadenreichen Geburt Jesu Christi Anno mundi (vom Nachfolger verbessert in Christi) 1011.“ Von wannen dem alten Herrn diese Kunde kam, sagt er leider nicht.[1]
1626–1670. Schütze, Christian, aus Strelitz, wurde 23jährig von der ganzen Gemeinde einhellig gewählt 1625 Dez. 4, Amtsantritt 1626 (unterschrieb die Conc. Form. Jan. 25), emerit. 1670, † 1672 Jan. 12, 69 J. alt. – Verh. 1) 1626 Wwe. des Vorgängers Willeborn, Engel Lütke. 2) Ilse Willebrand, (ob Tochter des Prof. der Moral D. Nicolaus zu Rostock und Enkelin des P. Peter in Gorlosen?) † a. Wwe. 1691 bg. Mai 19. Söhne in Roggenstorf, Alt Gaarz und Nachfolger; Schwiegersohn Holstein-Thelkow.
Er erlebte und überstand die ganzen Schrecken des 30jährigen Krieges. „1626 auf Michaelis konnten wir wegen graßierenden Kriegsvolk nicht zu Hause sein.“ Währenddem wurde der Block in der Kirche „von Reutern geplündert und ausgeraubt.“ Im Jahre darauf ward die Gegend von dänischen Soldaten heimgesucht; sie fingen die von Neubukow fälligen Zinsen ab, erbrachen die Kirche, nahmen „die guten Schillinge“ aus dem Blockd und raubten „den ganzen Ornat“ bis auf einen zinnernen Kelch, ein schwarzes Meßgewand und die Glocken. 1637 und 1638 wurden Kirche und Pfarre abermals ausgeplündert.[2] Das Vis.-Prot. von 1653 stellt Schütze das Zeugnis aus, daß er „mit arbeitsamer Stimme und einfältigen rebus Tut Buße predigte.“
1670–1714. Schütze, Christian, geb. zu Altkarin um 1645 (imm. ohne Eid 1658), Sohn des Vorgängers. P. 1670, emerit.
- ↑ Die K. zu Altkarin begegnet urkundlich zuerst 1233 Juli 8 (M. A.-B. 420). Bei dieser Gelegenheit: Siggelkow erwähnt 1797 eine Filialkapelle zu Rosenhagen; das ist ein Irrtum, der vielleicht darauf zurückzuführen ist, daß dem Gute Rosenhagen gestattet wurde, auf dem Friedhofe eine Leichenkapelle zu bauen. Auch in älteren Akten ist von einer Kapelle zu Rosenhagen nirgends die Rede.
- ↑ Mitteilung aus der Pfarre. Meßgewänder waren, um das beiläufig zu erwähnen, um die Mitte des 17. Jhdts. nachweislich noch auf 6 Pfarren (Toitenwinkel, Warnemünde, Kavelstorf, Volkenshagen, Plau und Sülze, übrigens auch wohl noch in Röcknitz und anderswo, vgl. Jahrb. 48, S. 116 Anm. 2) in festis majoribus in Gebrauch. Gegen eine auf der Generalsynode zu Güstrow 1659 von Herzog Gustav Adolf anscheinend beabsichtigte allgemeine Wiedereinführung derselben erklärte sich die Mehrzahl der Synodalen: „Waren meistenteils der Meinung, daß der Gebrauch der Meßgewande fast unnötig, nicht sonderlich nützlich, sondern nunmehr, aus bewegenden Ursachen, fast ärgerlich wäre“. (Protocollum, S. 17). Die Wiedereinführung unterblieb denn auch.