Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/020

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Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren
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auf das Concordienbuch im Wism. Sup.-Archiv zurück, eine besonders für die Superintendenten Doberan und Wismar wertvolle Quelle. In diesem Buche, das meines Wissens bisher für den Druck nicht benutzt ist (nur an einer Stelle des Evang. Meckl., 3, S. 376, nennt Schröder einige wenige Namen daraus), haben bis zur Mitte des 17. Jhdts. außer den Wismarschen Geistlichen 110 Pastoren aus den Aemtern Grevesmühlen, Neubukow, Rehna, Neukloster, Gadebusch-Tempzin und Mecklenburg unterschrieben; außerdem 43 durch den Wismarschen Sup. ordinierte Pastoren der Diöcesen Schwerin und Parchim, sowie der Präfekturen Sternberg, Doberan und Ivenack. Die Unterzeichnung (mit ganz wenigen Ausnahmen genau datiert und meistens mit Angabe des Heimatortes) scheint der Regel nach zwischen Berufung und Einführung geschehen zu sein.[1] Für die erste Unterzeichnung der Conc. Form (Nov./Dez. 1577 und Anfang 1578) ist die Zusammenstellung bei Reineccius zu vergleichen (s. unter Quellen)[2].

      Daß man für diese älteste Zeit öfter auf Hypothesen angewiesen ist, liegt auf der Hand. Ueber ihren Wert läßt sich streiten; mit manchen möchte ich aber doch auf dem richtigen Wege gewesen sein, und jedenfalls dürfen sie für weitere Forschungen, wo solche noch möglich sind, einen Fingerzeig geben können. Das gilt auch hinsichtlich des von mir gemachten Versuchs, die 67 Unterzeichner der Conc. Form von 1577/78, von denen wir vorläufig nicht wissen, wo sie waren (die übrigen sind bekannt), auf die möglicherweise für sie in Frage kommenden Pfarren zu verteilen. Auch damit werde ich, trotz sorgfältigster Berücksichtigung aller Wahrscheinlichkeiten, kaum immer das Rechte getroffen haben; hier kam aber hinzu, daß 56 Namen (11 der 67 Pastoren begegnen vor bezw. nach 1577 auf


  1. Ob es ähnliche Bücher auch in den übrigen Superintendenturen gegeben hat, habe ich nicht feststellen können. Aus den Sup.-Archiven Schwerin und Güstrow ist in das Geh. und Hauptarchiv nichts derartiges übernommen. Auf das Vorhandensein eines Parchimschen Concordienbuches würde die Notiz „bekannte sich auf die symbolischen Bücher“ bei Cleemann schließen lassen, wenn sie sich öfter fände. Tatsächlich enthält der Syll. Parch. diese Notiz höchstens ein Dutzend mal; übrigens, soweit ich sehe, fast immer ohne Angabe der Herkunft des Betreffenden.
  2. Diese Zusammenstellung (nach der Editio princeps der Concordienformel von 1580) ist auch bei Schröder, Evang. Meckl. 3, S. 327 abgedruckt, doch ungenau in der Schreibung und auch sonst mit manchen Versehen. So fehlen dort 19 Namen ganz; Schröder ist von der Präfektur Plau nach Grabow hineingeraten und hat 7 Pastoren der ersteren, sowie die Pastoren der Präfekturen Lübz und Marnitz ausgelassen. Im Amte Grabow fehlt David Quade; in der Präfektur Neustadt Vitus Buhr.