Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/36
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Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918) | |
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erfolgt dadurch, daß die Anzeige des Chefarztes mit dem Dienststempel der Behörde oder des Truppenteils versehen wird und so, ohne besonderen Auszug aus der Kriegsstammrolle, ihm übersandt wird.
Die Angehörigen werden in der Regel unmittelbar vom Lazarett benachrichtigt.
Zum 1. und 15. jeden Monats senden die Lazarette Nachweisungen über die Sterbefälle nach Muster 6 der K.S.O. Anl. unter Beifügung der Nachlaßsachen mit Ausnahme des baren Geldes an die Zentralstelle für Nachlaßsachen im Preußischen Kriegsministerium. Auf besonderem Bogen ist ein Anerkenntnis beizulegen, daß der Geldbetrag der Nachweisung von … Mk. … Pf. als Hinterlegung vereinnahmt ist und im Wege der Abrechnung der Feldkriegskasse des … Armeekorps zur Überweisung an die Zentralkriegskasse zugeführt wird.
Gleichzeitig damit ist eine zweite Ausfertigung der Nachweisung unter Beifügung etwa vorhandener letztwilliger Verfügungen oder Hinterlegungsscheine mittels Umschlags an die Zentralstelle für Nachlaßsachen zu übersenden. Die Lazarette können bei klarer Sachlage den Nachlaß mit eingeschriebenem Brief oder Paket unter Beifügung eines Nachlaßverzeichnisses auch unmittelbar an die Berechtigten abgeben. (A.V.BI. 1915, S. 131.)
d) Bei Sterbefällen auf Transporten wird die Leiche mit den im Namenverzeichnisse der überzuführenden Leute enthaltenen Angaben über die Person des Gestorbenen und seiner Nachlaßsachen der nächsten Etappen-Kommandantur oder sonstigen Kommandobehörde, im Notfalle der Ortsbehörde gegen Ablieferungsschein übergeben. Der Transportführer hat den Ablieferungsschein der Abnahmestelle des Transports auszuhändigen. Hat die Etappen-Kommandantur die Leiche übernommen, so hat sie — in