Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/31
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Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918) | |
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und dgl. zu suchen und, wenn angängig, eine zweck entsprechende Personenbeschreibung aufzunehmen. Hier kommen alle möglichen Urkunden, persönliche Briefe, Briefadressen, Feldpostkarten, Photographien mit Aufschriften, Namen und Stempel in den Bekleidungsstücken, Brillenfutteralen. Tätowierungen an Hand, Arm, Brust, Verluste von Gliedern, Zähnen in Frage. Die Personbeschreibung würde dahin gehen, wie groß, alt ungefähr der Tote ist, die Körperentwicklung, Kopfhaar, Gesichtsbildung, Haarfarbe, Zähne (ob vollständig, welche Zähne fehlen). Bart, Tätowierungen am Körper, Verlust von Gliedern usw.
Ist keine Feststellung möglich, so ist der Unbekannte nach Möglichkeit zu photographieren. Die Photographien sind mit genauer Personalbeschreibung dem Zentral-Nachweise-Bureau des Kriegsministeriums einzureichen, das weitere Nachforschungen anstellt. Von Zeit zu Zeit werden die noch nicht ermittelten photographierten Unbekannten durch Bildertafeln veröffentlicht. Den Truppen und Behörden gehen diese Tafeln mit dem A.V.Bl. zu, die Ortspolizeibehörden erhalten sie durch die Vermittelung des stellvertretenden Generalkommandos. Bei den genannten Stellen können diese Bildertafeln eingesehen werden, käuflich sind sie nicht.
b) Die Persönlichkeit vermißter oder in Feindesland geratener Toter wird durch beglaubigte schriftliche Nachweise oder durch protokollarische Vernehmung unzweifelhaft glaubwürdiger Zeugen festgestellt. Die aus dem Auslande eingehenden „Totenlisten" gelten nicht als genügende Unterlage für die standesamtliche Beurkundung des Todes. Eine Sterbefallanzeige ist also nicht einzureichen, indessen ist ein entsprechender Vermerk in die Kriegsstammrolle zu machen. Die vom Zentral-Nachweise-Bureau vorgenommene