Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/22

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Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)
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Frau gestorben ist, ist ihr Name einzutragen. Das wird oft unterlassen, häufig findet man den Vermerk „Frau tot", das ist falsch, z. B.
Dora Louise geb. Menz †.
3.
Spalte 8 (Vor- und Familiennamen, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Eltern): Die Namen der Eltern sind anzugeben, auch wenn die Eltern nicht mehr am Leben sind, z. B.
Otto Ernst Schmidt †
Emma Helene geb. Eckardt †,
Rentner,
Altenburg (S.-A.).
Spalte 10 (Dienstverhältnisse) a) frühere (Datum und Art des Diensteintritts, bei welchem Truppenteil, Datum und Art der Entlassung, von welchem Truppenteil. Aktive Dienstzeit bis zur Mobilmachung — Jahre, Monate, Tage, ohne Doppelrechnung der Feldzüge —); b) nach Eintritt der Mobilmachung (Datum und Art des Wiedereintritts, Versetzungen, Beförderungen, Datum und Art der Entlassung, Notizen über Invalidität).

      Nach dem Erlaß des Kriegsministeriums vom 28.7.15 (A.V.Bl. 1915, S. 335) muß der Feldtruppenteil in Spalte 10 Abschnitt a (richtiger wohl Abschnitt b) zur sicheren Feststellung Gefallener auch die Kompagnie des Ersatztruppenteils und die Nummer ihrer Erkennungsmarke vermerken, z. B.

2) Diensteintritt: 6.11.83, Ers.-Rekr., 5. Komp I.R. 20, von da entlassen 6.9.86.