Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)/032
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Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901) | |
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Ev.-Luth. Pfarren beginnend mit: A B C D E F G H I-J K L M N O P Q R S T U V W Z | |
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Abkürzungen der Ephorien: A. = Annaberg, Au. = Auerbach, B. = Borna, Ch. I. = Chemnitz I., Ch. II. = Chemnitz II., Di. = Dippoldiswalde, Dr. I. = Dresden I., Dr. II. = Dresden II., F. = Freiberg, Gl. = Glauchau, Gr. = Grimma, Gh. = Großenhain, Lg. = Leisnig, Lp. I. = Leipzig I., Lp. II. = Leipzig II., Mg. = Marienberg, Mn. = Meißen, O. = Oschatz, Oe. = Oelsnitz/Vogtl., OL. = Oberlausitz, Pi. = Pirna, Pl. = Plauen, Rg. = Radeberg, Rtz. = Rochlitz, Sch. = Schwarzenberg, St. = Stollberg, W. = Werdau, Z. = Zwickau. |
Taufbücher gewesen zu sein, „Bücher des Lebens", wie man sie nannte. Ihnen reihen sich der Entstehungszeit nach Beicht-, Kommunikanten- und Seelenregister an; noch später kommen Trauregister auf. Alten Datums sind auch Listen der Toten, der Geistlichen und Kirchenvorsteher. Sie alle dienten einem zwiefachen Zwecke, einem liturgischen, sofern sie bei Gottesdiensten, Anniversarien, Totenmessen verlesen wurden, und einem gesellschaftlich-rechtlichen, sofern sie als Urkunden des Familienstandes galten. Gesetzlich ist ihre Einführung nie gewesen, sie verdanken ihr Dasein lediglich frommem Brauche, und dieser fromme Brauch war nicht einmal allgemein. Auch da, wo sie geführt wurden, mochte ihnen der Mangel an statistischem Sinn, wie er jenen Zeiten anhaftete, von vornherein den Charakter der Lückenhaftigkeit aufprägen. Erhalten ist uns keins jener alten Verzeichnisse.
Das Mittelalter hat jenen Brauch der alten Kirche nicht lange fortgesetzt. Je mehr die Kirche in Lehre und Leben verfiel, um so mehr ging es auch mit der kirchlichen Ordnung rückwärts. Die Diptychen hören auf. Jahrhunderte lang haben die Griffel zur Beurkundung des Personenstandes der Gemeinden geruht. Was aber die Trägheit der mittelalterlichen Geistlichkeit unterliess, das übernahm der aufstrebende Sinn des Bürgertums[1]. Man legte sorgfältig Bürgerregister an, Stadtbücher, Kundschaftsbriefe, und es war Brauch, dass, wenn über den Familienstand eines Bürgers Auskunft zu geben war, die Magistrate der Städte solches aus ihren Registern übernahmen — eine Vorbildung unserer heutigen Standesämter. Eine Ausnahmestellung nahmen nur die Stifter und Klöster für ihre Insassen ein. Diese fest geschlossenen Gemeinschaften führten über ihren Personalbestand genau Buch und Rechnung. Es liegt in der Natur der Sache, dass sie vor allem ihre Toten sorgfältig registrierten. Die Aufzeichnung der Sterbefälle im Stift oder
- ↑ Korrespondenzbl. d. Gesamtv. d. dt. Gesch.- u. Altertumsvereine. 40. Jahrg. S. 25.