Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/033
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A. Evangelische Landeskirche.
1. General-Superintendentur Berlin,
1871 von der General-Superintendentur der Kurmark abgezweigt mit den damaligen vier Stadt-Superintendenturen von Berlin, seit 1874 aus die Land-Superintendenturen Berlin und Kölln ausgedehnt.
Der Sprengel des General-Superintendenten von Berlin entspricht, seit ihm Berlin-Land und Kölln-Land zugelegt sind, dem Sprengel der Probstei Berlin vor der Einführung der Reformation in der Mark Brandenburg; 1541 wurde deren Teil links von der Spree der neu errichteten Probstei Kölln überwiesen. Die Diözese Berlin wurde 1810 in eine Stadt- und eine Land- Superintendentur zerlegt, ebenso die Diözese Kölln im Jahre 1811. Fernere Teilungen s. unten.
Die dem 1713—1809 bestehenden Reformierten Kirchen-Direktorium unterstellte (Deutsch-) Reformierte Inspektion (Superintendentur) Berlin-Friedrichswerder umfaßte alle reformierten geistlichen Stellen und Gemeinden in Berlin (mit den Teilstädten Berlin, Kölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt), Bernau, (Neustadt-) Eberswalde, Joachimsthal, Köpenick, Liebenberg, Müncheberg, Neu Holland und Oranienburg; 1718 errichtet, wurde sie 1827—30 ausgelöst, ihre Gemeinden infolge der Union zwischen der lutherischen und reformierten Kirche den bisherigen lutherischen Superintendenturen, in deren Bezirken sie lagen, zugeteilt.
I. Kirchen und Gemeinden in Berlin außerhalb der Superintendenturen.
1. Domgemeinde. Kirchen: a. Oberpfarr- und Domkirche, unic., Kapellen d. des Domhospitals, b. des Dom-Kandidaten-Stiftes und c. des Frauen-Siechenhauses Bethesda, Hilfskirchen.