Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/006
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Ausnahmen bilden [1] zwang von vornherein zu weitgehender Benutzung der Literatur.
In welchem Maße durch diese sehr zeitraubende Ausdehnung der Arbeit nicht nur die geschichtlichen Notizen, sondern auch die Verzeichnung der Kirchenbücher an Genauigkeit und Brauchbarkeit gewonnen haben, wolle man ersehen aus der Vergleichung, eines Absatzes von Teil II in seiner ursprünglichen, nur aus dem Inhalt der Fragebogen und des Pfarralmanachs geflossenen Form in der Anmerkung [1] mit der mittels der Literatur bereicherten Fassung auf S. 72. Die Kirchen, bei denen solche angegeben ist, sind in der Übersicht C des III. Teils kenntlich gemacht. Die Literaturnachweise in Teil II machen keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie wollen dem Suchenden nur den Ausgangspunkt zur Auffindung weiteren Materials geben; die genannten Werke haben dem Verfasser fast ausnahmslos vorgelegen und finden sich teils in der Königlichen Bibliothek zu Berlin, teils in der Bibliothek des Vereins im Landeshause der Provinz Brandenburg ebenda.
Andere Hilfsmittel. Außer der Literatur sind die seit 1861 erscheinenden Amtlichen Mitteilungen des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg benutzt worden. Leider sind deren Register hinsichtlich aller Notizen, die nicht für die Amtsführung der kirchlichen Organe bestimmend sein sollen, sondern nur augenblickliches und danach noch persönliches oder historisches Interesse besitzen, wie parochiale Veränderungen, derart unausreichend angelegt, daß Blatt für Blatt hat umgewendet werden müssen. Ferner hat Verfasser noch Akten des Königlichen Konsistoriums und eine Handschrift aus dem Stadtarchive zu Frankfurt a. O. eingesehen.
Künftige Fortsetzung des Werkes. Von dem Urteil derer, die von dem Inhalt dieses Werkes Orientierung für die eigene
- ↑ 1,0 1,1 Für die in äußerliche Art dieser Auskunft-Erteilung vgl. die Resultate des Fragebogens über das Große Friedrichs-Hospital zu Berlin: „Tf. 1703—1880; Tr. 1719—1883; St. 1707—27, 1736 und 37, 1742—1879; Km. stat. 1804-89, nur selten einzelne Namen; Kf. 1804—89," (ohne jede Unterscheidung der lutherischen und reformierten Kirchenbücher) mit dem Ergebnis einer Rückfrage bei dem Pfarramt unten S. 79 f. Referenzfehler: Ungültiges
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