Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 95

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Anlage V.

Beschaffenheit und Bestandteile niedersächsischer Rittergüter.

(Vgl. oben S.218.)

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1. Inventar und Pertinenzien verschiedener Rittergüter des Amts Bergen (Lüneburg).

Amt Bergen (Hannover Des.74.) Regiminalia II. Hoheitssachen. C. Landesherrliche Lehnssachen. Akta, betr. den Bestand der Lehngüter des Hans Christof v. Haselhorst, welche derselbe wirklich in Besitz hat, und was Drost Stechinelli und andere davon in Besitz haben. 1685. Akten Nr.32.

Ausschreiben des (Hannoverschen) Geheimrats-Kollegs dd. 1685 an den Vogt v. Hermannsburg, worin die obengenannte Anfrage gestellt wird.

Antwort: der adelige Sitz zu Oldendorf. Verschiedene Wiesenstücke, 1 Wurt, 1 Garten, verschiedene Immenstetten. Ferner hat der Drost Stechinelli im Besitz 6 Meierhöfe und einen Fleischzehnten, die 82 Thlr. 30 Gr. einbringen.

Die Hauptabgabe der Meier ist 10 Thlr. Dienstgeld. Ferner eine lange Reise zu 2 Thlr., ein Stück zu pflügen zu 12 Gr., 2 Erntemähtage 9 Gr., 2 Hühner 4 Gr. 4 Pfg., 2 Wiesen 1 Rthlr..


Regiminalia II. C. Akten, Nr.4. Akta, betr. den sogenannten Altenaischen freien Sattelhof und dessen Gerechtsame 1635.

Notariatsinstrument de 1655. Inventar der Hinterlassenschaft des Hartwig Altena: